Die Landesregierung hat einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr auf den Weg gebracht. Betroffen sind davon auch die Ansätze für den Kommunalen Finanzausgleich (KFA). Ein höher als bei der ursprünglichen Haushaltsplanung erwartet ausgefallenes Aufkommen der Heimatumlage von insgesamt rund 71 Mio. Euro wird als Schlüsselzuweisung weiterverwendet. Der Nachtrag bewirkt hier, dass von den Kommunen eingesammeltes Geld wieder an die Kommunen zurückfließt.
Dadurch erhöhen sich die Schlüsselzuweisungen an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und an die kreisfreien Städte (Tsd. Euro):
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Ansatz Haushalt´24 |
erhöht sich um |
Ansatz |
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kreisangehörige Städte und Gemeinden |
2.070.003,1 |
40.758,4 |
2.110.751,5 |
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kreisfreie Städte |
946.102,3 |
30.283,6 |
976.385,9 |
Die Landesregierung hat den Nachtragshaushalt in den Hessischen Landtag am 4. Juni eingebracht. Es ist beabsichtigt, ihn am 11. Juli zu verabschieden.
Der Nachtrag bildet weiterhin eine Weiterleitung erhöhter Bundesmittel nach dem kurz als „Gute-Kita-Gesetz“ bezeichneten Gesetz ab. Hier erhöhen sich die Zuweisungen an kommunale und nicht-kommunale Kita-Träger von 68 auf 105 Mio. Euro.
Details zur Auszahlung des Nachschlags an die Kommunen sind noch nicht bekannt. Wir werden weiter informieren.
1.2 Dr.R./Rau/Ju
