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Nachhaltigkeitsprämie Wald des Bundeslandwirtschaftsministeriums

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird mit einer Nachhaltigkeitsprämie für den Wald die Waldeigentümer mit 500 Millionen Euro direkt unterstützen. Diese Hilfen können ab Ende der Woche abgerufen werden. Die Förderrichtlinie vom 22.10.2020 ist am 20.11.2020 im Bundesanzeiger (BAnz AT 20.11.2020 B3) veröffentlicht worden. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung der Waldfläche nach den Programmen PEFC oder FSC. Die Zertifizierung kann bis zum 30. September 2021 nachgereicht werden. Eine Auszahlung der Prämie erfolgt, wenn die Zertifizierung vorliegt. 

Kurzinformation des BMEL wer wie Hilfe erhält:

– Die Nachhaltigkeitsprämie beträgt 100 Euro pro Hektar und richtet sich an private und kommunale Waldbesitzer, die mindestens 1 Hektar Waldfläche besitzen.

– Anträge können natürliche und juristische Personen bis zum 30. Oktober 2021 stellen.

– Die Antragstellung erfolgt in einem Online-Formular auf der Webseite www.bundeswaldpraemie.de. (Sie wird frei geschaltet, sobald die Förderrichtlinie veröffentlicht ist.)

– Die Auszahlung der Prämie muss bis Ende 2021 abgeschlossen sein, da es sich um Mittel aus dem Corona-Konjunkturprogramm handelt. 

Die Nachhaltigkeitsprämie ist ein Teil des Corona-Konjunkturpaktes “Wald & Holz” des BMEL in Höhe von insgesamt 700 Millionen Euro. Die restlichen 200 Millionen Euro sind vorgesehen für Investitionen in die moderne Forst- und Holzwirtschaft und um das Bauen mit Holz zu fördern. Bereits Anfang November wurde aus diesen Mitteln ein Programm in Höhe von 50 Millionen Euro gestartet, mit dem Investitionen in IT-Hard- und Software, Maschinen, Geräte, Anlagen und Bauten, die in der nachhaltigen Forstwirtschaft und der mobilen Holzbearbeitung zum Einsatz kommen, gefördert werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Dezernat 1-Dr.R./Rau./Ju.

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