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Mustermietvertrag mit einem Netzbetreiber über Entgelte bei der Errichtung von Funkfeststationen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat dem Hessischen Städte- und Gemeindebund auf Bitte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur einen Mustermietvertrag mit einem Netzbetreiber über Entgelte bei der Errichtung von Funkfeststationen aus der EU-Konnektivitäts-Toolbox weitergeleitet. Der Mustermietvertrag enthält die wesentlichen vertraglichen Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Funkfeststationen. Den Mustermietvertrag haben wir im Intranet des Hessischen Städte- und Gemeindebundes unter der Rubrik „Vertragsmuster“ eingestellt. Es wird insofern auf die ergänzenden Ausführungen zum Mustermietvertrag verwiesen.

Ergänzend verweisen wir auf den Muster-Mietvertrag zum Betrieb einer Mobil- oder Datenfunkanlage des Landes Hessen, abgedruckt im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Stanz. 2009 S. 582 f.). Den Mustermietvertrag des Landes Hessen haben wir ebenfalls unter der Rubrik „Vertragsmuster“ www.hsgb.de/vertragsmuster eingestellt.

Mit der Bitte um Beachtung.

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