Die Geschäftsstelle hat aufgrund einer Vielzahl von vorliegenden Anfragen einen Mustergestattungsvertrag über die Nutzung von Grundstücken zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf gemeindlichen Grundstücken erstellt.
Die Beratungspraxis hat gezeigt, dass von den Betreibern oftmals Verträge vorgelegt werden, die unvorteilhafte Regelungen für die Gemeinden enthalten. Die Geschäftsstelle hat sich bemüht, einen Vertrag zu entwerfen, der die Interessen der Kommunen ausreichend berücksichtigt. Insofern sind Regelungen hinsichtlich der Eigentums- und Nutzungsrechte, der Pflichten der Betreiberin, Vertragslaufzeiten zum Nutzungsentgelt als auch zur Rückkaufverpflichtung, zur Wiederherstellung der Wege und ausreichende Kündigungsgründe enthalten. Im Einzelfall muss allerdings die Kommune jeweils prüfen, ob die vorgeschlagenen Regelungen übernommen werden können. Dies gilt insbesondere für die Entgeltzahlungen sowie die Höhe der zu verhandelnden Rückbaubürgschaft.
Bei Interesse kann dieser Vertrag bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Des weiteren ist beabsichtigt, diesen Vertrag im Internetangebot des Hessischen Städte- und Gemeindebundes einzustellen.
