Eine Reihe von Mitgliedsstädten und –gemeinden des Hessischen Städte- und Gemeindebundes beabsichtigt derzeit eine Rückgliederung von Eigenbetrieben in den kommunalen Kernhaushalt. In diesem Zusammenhang bedarf es u.a. satzungsrechtlicher Regelungen für den Übergang von Aufgaben und Vermögen des Eigenbetriebes auf den gemeindlichen Kernhaushalt. Ein Satzungsmuster zur Abwicklung von Eigenbetrieben kann ab sofort im Mitgliederbereich unserer Homepage www.hsgb.de in der Rubrik Satzungsmuster unter „E“ im Zusammenhang mit der Eigenbetriebssatzung abgerufen werden. Das Muster enthält neben dem Satzungstext erläuternde Fußnoten.
Die Rückgliederung von Eigenbetrieben ist in den zurückliegenden Jahren in einer Reihe von Städten und Gemeinden in Angriff genommen worden. Ausschlaggebend waren und sind im Wesentlichen zwei Gesichtspunkte:
- Einerseits ist durch eine Novelle des Hessischen Wassergesetzes im Jahre 2004 die zuvor für bestimmte Wasserversorgungsbetriebe bestandene Verpflichtung zur Anwendung von Eigenbetriebsrecht entfallen.
- Andererseits hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) mit Blick auf die grundsätzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses per Erlass die Möglichkeit in den Raum gestellt, dass bei Rückgliederung eines Eigenbetriebs die Aufstellung eines Gesamtabschlusses in bestimmten Fällen entbehrlich sein kann (vgl. Nr. 11 – ED 153 vom 20.09.2016, Ziff. 5 des dort wiedergegebenen Erlasses).
Damit ist es eine Frage der Bewertung nach den Verhältnissen der einzelnen Stadt bzw. Gemeinde, ob eine Rückgliederung mehr Vor- oder Nachteile mit sich brächte.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
