Das Muster des Hessischen Städte- und Gemeindebundes für eine Abfallsatzung wurde überarbeitet. Darin werden praktische Schwierigkeiten (z. B. maximal zulässige Nutzlasten der Abfallgefäße) sowie aktuelle Gesetzesänderungen (z. B. Gewerbeabfallverordnung, Verpackungsgesetz) berücksichtigt.
Die Änderungen wurden gemeinsam in der Arbeitsgruppe Musterabfallsatzung (AG Musterabfallsatzung) erörtert. Dieser gehören der Hessische Städte- und Gemeindebund, der Hessische Städtetag, der Hessische Landkreistag sowie das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz an.
Das aktualisierte Satzungsmuster nebst Erläuterungen steht auch im Mitgliederbereich auf der Homepage des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zur Verfügung.
