Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung stand dabei die Schaffung einer Mobilfunk- und Infrastrukturgesellschaft des Bundes und die Förderung der Schließung weißer Flecken in der Mobilfunkversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, durch verlorene Zuschüsse an Mobilfunknetzbetreiber. Ist eine flächendeckende Versorgung ganz Deutschlands mit zeitgemäßen Mobilfunkt zu erreichen, was erforderlich ist zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Es ist zurzeit erfreulich, dass der Bund den Mobilfunkausbau finanziell massiv unterstützen wird. Die Grundsätze seiner Mobilfunkförderung hat das Bundesverkehrsministerium in einem Eckpunktepapier niedergelegt, das unter Beteiligung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes entstand. In einer gemeinsamen Gipfelerklärung verpflichteten sich die Beteiligten zudem nach der Maßgabe ihres Wirkungsbereiches zu Maßnahmen, um möglich rasch und flächendeckende leistungsfähige Mobilfunkinfrastruktur zu schaffen.
Erklärung zum Zweiten Mobilfunkgipfel
- Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und die am Mobilfunkausbau beteiligten Mobilfunknetzbetreiber und Betreiber von Mobilfunkstandorten unterstützen das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit mobilen und breitbandigen Sprach- und Datendiensten. Die Länder, kommunalen Spitzenverbände und Unternehmen unterstützen die Mobilfunkstrategie des Bundes in ihren Verantwortungsbereichen. Die vielfältigen Maßnahmen, Initiativen und Programme der Länder wie auch die Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur zahlen auf das Ziel der flächendeckenden Mobilfunkversorgung nachhaltig ein. Seit dem 1. Mobilfunkgipfel (12.7.2018) wurden durch die damals beteiligten Unternehmen mehr als 18.000 Masten neu errichtet oder aufgerüstet. Dadurch wurden 15 Mio. Bürgerinnen und Bürger besser versorgt.
- Der Ausbau des Breitband- und Mobilfunknetzes und damit die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in urbanen und ländlichen Räumen sind essentiell für die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land. Jeder hat gesehen, wie wichtig und notwendig die flächendeckende Verfügbarkeit einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur ist, auch um die Herausforderungen der Corona-Krise zu bewältigen. Sie ermöglicht uns zum Beispiel, von zu Hause aus zu arbeiten und die Chancen der Telemedizin zu nutzen. Es hat sich gezeigt, dass die bereits bestehenden Netze der Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland stabil sind und den erhöhten Anforderungen jederzeit gerecht geworden sind. Das umfangreiche Konjunkturprogramm der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Krise wird an dieser Stelle ansetzen, um die Digitalisierung voranzutreiben und Deutschland auf einem nachhaltigen und zukunftsweisenden Weg aus der Krise zu führen.
- Die Mobilfunknetzbetreiber stellen der Bundesnetzagentur und der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft bis 30.09.2020 Informationen darüber zur Verfügung, welche GSM-Standorte für eine LTE-Erschließung zur Umsetzung von Verpflichtungen bzw. Zusagen sowie in weißen Flecken (kein mobiles Breitband verfügbar) nutzbar gemacht werden können.
- Für die zusätzlich erforderliche Erschließung von bis zu 5.000 Mobilfunkstandorten wird der Bund auf Basis der Förder-Eckpunkte (siehe Anlage) mit rund 1,1 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ ohne Kofinanzierung durch die Länder und Kommunen dort fördern, wo ein privatwirtschaftlicher Ausbau auch aufgrund von Versorgungsverpflichtungen oder Ausbauzusagen zeitnah nicht zu erwarten ist. Die Mobilfunknetz- und Mobilfunkstandortbetreiber werden sich am Mobilfunkförderprogramm des Bundes sowie an existierenden Förderprogrammen der Länder unter Berücksichtigung der Versorgungsauflagen beteiligen. Die Abgrenzung von eigenwirtschaftlichem zu gefördertem Ausbau erfolgt über das Markterkundungsverfahren. Die Staffelung der Fördergebiete und Priorisierung erfolgt im Benehmen mit den Ländern und unter Berücksichtigung der Ausbauplanungen der MNB. Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes wird eine zentrale Scharnierfunktion übernehmen, eng mit den Marktteilnehmern, Ländern, Kommunen und der Bundesnetzagentur zusammenarbeiten und die Beteiligten im Förderverfahren entlasten. Etwa bei der Standortsuche wird den Kommunen hingegen eine Schlüsselrolle zukommen.
- Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände begrüßen, dass die Mobilfunknetz- und Mobilfunkstandortbetreiber seit dem letzten Mobilfunkgipfel in verschiedenen Konstellationen Kooperationsvorhaben für den Bau von 6.000 Masten angekündigt haben, um die Mobilfunkversorgung in Deutschland weiter zu verbessern. Die Marktbeteiligten schöpfen auch weiterhin Möglichkeiten für Kooperationen bezüglich der gemeinsamen Nutzung passiver wie aktiver Infrastruktur als Beitrag zur Verbesserung der Versorgung von Mobilfunkkunden in sog. weißen und grauen Flecken (Verfügbarkeit nur eines, aber nicht mehrerer Mobilfunknetze) aus.
- Darüber hinaus gilt es, alle Maßnahmen zu ergreifen, die den Mobilfunkausbau erleichtern und beschleunigen. Bund, Länder und Kommunen werden sich in ihrem Zuständigkeitsbereich und unter Einbeziehung von best-practices dafür einsetzen, dass:
– geeignete Liegenschaften, Grundstücke und Infrastrukturen der öffentlichen Hand für den Mobilfunkausbau zur Verfügung gestellt und in 2020 in Abstimmung mit den zuständigen Stellen die erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, damit diese in einem Geoinformationssystem (GIS-Tool) des Bundes in geeigneter Weise verfügbar bzw. transparent gemacht werden können;
– die Verfahren zur Genehmigung von Mobilfunkmasten beschleunigt werden. Ziel ist es, dass Anträge auf Genehmigung von Mobilfunkstandorten binnen einer Frist von drei Monaten nach der Vorlage vollständiger Antragsunterlagen beschieden werden. Eine Arbeitsgruppe der für den Vollzug des Bauplanungsrechts zuständigen Länder unter dem Vorsitz Thüringens und mit Beteiligung des Bundes wird Vollzugshinweise für die Errichtung von Mobilfunkanlagen in allen bauplanungsrechtlichen Bereichen vorlegen. Die Vollzugshinweise sollen bis September 2020 finalisiert werden und die Errichtung von Mobilfunkanlagen erleichtern;
– die Kooperation aller Beteiligten beim Mobilfunkausbau an den Bahnstrecken intensiviert wird. Der Bund wird die nötige Umrüstung auf GSM-R mit 150 Mio. Euro unterstützen.
- Bei Teilen der Bevölkerung besteht die Sorge, dass der Ausbau des Mobilfunknetzes und insbesondere des 5G-Netzes Auswirkungen auf die Gesundheit haben könnte. Die Unterzeichner machen den Nutzen neuer Anwendungen sichtbar und greifen zugleich mögliche Bedenken über gesundheitliche Auswirkungen auf. Zur Gewährleistung des vorbeugenden Gesundheitsschutzes für den neuen Mobilfunkstandard 5G einschließlich der für spätere Ausbauschritte vorgesehenen neuen Frequenzbereiche sind die bestehenden Grenzwerte das Maß des Handelns. Bei Einhaltung dieser Grenzwerte, die durch das Standortbescheinigungsverfahren bei der Bundesnetzagentur sichergestellt werden, gelten Funkanlagen nach den national und international anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen als gesundheitlich unbedenklich. In der Praxis werden die Grenzwerte nicht nur jederzeit eingehalten, sondern in der Regel weit unterschritten. Die Unterzeichner unterstützen ausdrücklich die Forschungsaktivitäten des Bundesamtes für Strahlenschutz zu Expositionen und möglichen Auswirkungen neuer Frequenzbereiche.
Vor diesem Hintergrund wird der Bund in Kooperation und Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Wissenschaft eine Kommunikationsinitiative starten. Ziel ist es, transparent und neutral über die technischen Eigenschaften, die Anwendungsfelder und die Möglichkeiten der neuen Technik einerseits und über gesellschaftliche Auswirkungen und mögliche Risiken andererseits zu informieren.
- Der Netzausbau wird unter Berücksichtigung der wissenschaftlich fundierten Grenzwerte konsequent vorangetrieben. Allen Unterzeichnern ist es ein Anliegen, das bestehende hohe Niveau des Gesundheitsschutzes in Bezug auf elektromagnetische Felder dauerhaft aufrecht zu erhalten. Die vor kurzem abgegebene Selbstverpflichtung der Netzbetreiber zum Thema „Kleinzellen“ zeigt beispielhaft, wie dieser Wille in gemeinsames Handeln umgesetzt werden kann. Entsprechend werden Bund und Betreiber in weiteren Bereichen einvernehmliche Lösungen suchen, Schutz und neue Technologien bzw. den weiteren Ausbau in Einklang zu bringen. Dabei spielt die kontinuierliche Förderung der Forschung eine wichtige Rolle.
Abteilung 2.2 – MG
