Wie bereits in mehreren Veranstaltungen erläutert und dargestellt, informieren wir hiermit noch einmal unmittelbar darüber, dass die Mitgliederversammlung des HSGB am 16.09.2021 für das Jahr 2022 eine Änderung der Beiträge für die ordentlichen Mitglieder beschlossen hat. Diese gliedern sich wie folgt:
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Einwohnerklassen |
Betrag pro Einwohner |
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1 – 5.000 EW |
1,44 EUR |
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5.001 – 10.000 EW |
1,38 EUR |
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10.001 – 20.000 EW |
1,08 EUR |
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20.001 – 30.000 EW |
0,87 EUR |
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30.001 – 50.000 EW |
0,80 EUR |
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> 50.000 EW |
0,74 EUR |
Weiterhin hat die Mitgliederversammlung beschlossen, einen Mindestbeitrag in jeder Einwohnerklasse einzuführen, der dem Höchstbetrag der nächst niedrigeren Einwohnerklasse entspricht.
Die maßgebliche Einwohnerzahl für die Beiträge 2022 sind die vom Statistischen Landesamt per 30.06.2020 übermittelten Werte.
Unverändert bleiben die Beiträge für die außerordentlichen Mitglieder (Jahresbeitrag 1.750 €) und die Umlage für das Freiherr vom Stein-Institut (0,06 € je Einwohner).
Um Beachtung wird gebeten.
