Startseite Mitteilung in eigener Sache; hier: Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2022 gemäß der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 16.09.2021

Mitteilung in eigener Sache; hier: Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2022 gemäß der Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 16.09.2021

Wie bereits in mehreren Veranstaltungen erläutert und dargestellt, informieren wir hiermit noch einmal unmittelbar darüber, dass die Mitgliederversammlung des HSGB am 16.09.2021 für das Jahr 2022 eine Änderung der Beiträge für die ordentlichen Mitglieder beschlossen hat. Diese gliedern sich wie folgt:

 

Einwohnerklassen

Betrag pro Einwohner

1 – 5.000 EW

1,44 EUR

5.001 – 10.000 EW

1,38 EUR

10.001 – 20.000 EW

1,08 EUR

20.001 – 30.000 EW

0,87 EUR

30.001 – 50.000 EW

0,80 EUR

> 50.000 EW

0,74 EUR

Weiterhin hat die Mitgliederversammlung beschlossen, einen Mindestbeitrag in jeder Einwohnerklasse einzuführen, der dem Höchstbetrag der nächst niedrigeren Einwohnerklasse entspricht.

Die maßgebliche Einwohnerzahl für die Beiträge 2022 sind die vom Statistischen Landesamt per 30.06.2020 übermittelten Werte.

 

Unverändert bleiben die Beiträge für die außerordentlichen Mitglieder (Jahresbeitrag 1.750 €) und die Umlage für das Freiherr vom Stein-Institut (0,06 € je Einwohner).

Um Beachtung wird gebeten.

 

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