Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes Grenzwerte für diese Felder festgelegt. Die Bundesnetzagentur bietet dem Land Hessen jedes Jahr die Möglichkeit kostenfrei 65 Messorte festzu- legen. Die Ergebnisse der hier durchgeführten Messungen werden sodann von der Bundesnetzagentur auf deren Homepage veröffentlicht.
In diesem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, dass es ab jetzt möglich ist, Vorschläge für Messorte gegenüber dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ganzjährig zu melden.
Bei Interesse sind die Meldungen der Messorte unter Angabe der Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Gemeinde dem Referat II 4 „Lärmschutz, elektromagnetische Felder, umweltverträgliche Fahrzeugtechnik“ beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Ansprechpartner: Steffen Roth) zu melden.
Typische Hochfrequenzanlagen und daher für die Meldung eines Messortes geeignet sind z.B. Handysendemasten, während Hochspannungsleitungen, Umspannanlagen und Trafo- stationen zu den Niederfrequenzanlagen zählen und im Rahmen dieses Messprogrammes nicht erfasst werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
