Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Grenzwerte für diese Felder festgelegt. Die Bundesnetzagentur bietet dem Land Hessen die kostenfreie Möglichkeit 65 Messorte pro Jahr festzulegen. An diesen Punkten wird von der Bundesnetzagentur eine Messung der von Hochfrequenzanlagen einwirkenden Strahlung durchgeführt. Die Ergebnisse der Messung werden im Internet zentral von der Bundesnetzagentur auf deren Homepage unter http://emf3.bundesnetzagentur.de/karte/Default.aspx veröffentlicht. Bereits jetzt sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur zahlreiche Informationen rund um das Thema der elektromagnetischen Felder verfügbar.
Typische Hochfrequenzanlagen sind beispielsweise Mobilfunksendemasten. Dahingegen zählen Hochspannungsleitungen, Umspannanlagen und Traffostationen zu den Niederfrequenzanlagen. Niederfrequenzanlagen können im Rahmen dieses Messprogrammes nicht erfasst werden.
Es besteht die Möglichkeit Messorte unter Angabe der Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Gemeinde) dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitzuteilen. Ihre Meldungen nehme ich ganzjährig entgegen. Auf die Angabe von Flur- und Flurstücksbezeichnungen bitte ich zu verzichten.
Ansprechpartner:
Steffen Roth
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Referat II 4 ” Grundsatzangelegenheiten der Genehmigung und Überwachung im Immissionsschutz; Gebietsbezogene Luftreinhaltung; Lärmschutz ” Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden Tel.: +49 (0) 611 / 815 – 12 29 Fax.: +49 (0) 611 / 815 – 12 88 E-Mail: steffen.roth@umwelt.hessen.de Internet: www.umweltministerium.hessen.de
Abteilung 2.2 – MG
