Auf der Internetseite www.feuerwehr.hessen.de ist ein aktuelles Merkblatt zur Freistellung von Ehrenamtlichen im Brand- und Katastrophenschutz zum Herunterladen bereitgestellt worden, welches ein älteres Merkblatt aus dem Jahr 2008 ersetzt und insbesondere für
Arbeitgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen, hier insbesondere die Kostenersatzregelung des § 11 Abs. 8 HBKG kurz erläutern soll. Zudem wird dort ein Musterantrag Kostenerstattung eingestellt werden.
Mit der Bitte um Beachtung.
