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Merkblatt zur Auslegung des § 13 Hessisches Spielhallengesetz

Nach dem Inkrafttreten des neuen Hessischen Spielhallengesetzes am 17.11.2022 (GVBl S. 626) hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport bereits eine Übersicht zur Auslegung des Hessischen Spielhallengesetzes erarbeitet. Hierüber haben wir in der HSGB Kompakt vom 22.03.2023 (43/23) berichtet.

Nunmehr wurde uns von Seiten des Innenministeriums ein Merkblatt zur Auslegung der Übergangsregelung in § 13 Hessisches Spielhallengesetz übersandt. Dieses ist in Anlage beigefügt und ebenfalls auf der Homepage des HSGB unter „Fachinformationen/Ordnungsrecht“ abrufbar.

Wir bitten um Beachtung.

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