Startseite Meldefrist verlängert: Datenerfassung der Vorsitzenden der Gemeindevertretungen / Stadtverordnetenvorsteher/innen nach den konstituierenden Sitzungen der Stadt- bzw. Gemeindeparlamente

Meldefrist verlängert: Datenerfassung der Vorsitzenden der Gemeindevertretungen / Stadtverordnetenvorsteher/innen nach den konstituierenden Sitzungen der Stadt- bzw. Gemeindeparlamente

In unserem letzten Eildienst Nr. 7 vom 19.05.2021 hatten wir Sie um Meldung der Daten der Vorsitzenden der Gemeindevertretungen / Stadtverordnetenvorsteher/innen gebeten.

Wir möchten hiermit nochmal an die Rückmeldung erinnern und bitten Sie, uns mit beiliegendem Formular die Daten Ihrer Vorsitzenden der Gemeindevertretungen bzw. Stadtverordnetenvorsteher/innen zur Aktualisierung unserer Verteiler bis spätestens 25. Juni 2021 zurückzusenden.

Die Parlamentsvorsteher/innen unserer Mitgliedskommunen sind in drei Arbeitsgemeinschaften (Regionalversammlung Darmstadt, Gießen und Kassel) organisiert und treffen sich neben diesen regionalen Sitzungen auch jährlich zu einer Landesversammlung.

Die Nutzung der personalisierten Daten der Stadtverordnetenvorsteher/innen und Vorsitzenden der Gemeindevertretungen beschränkt sich lediglich auf die Möglichkeit der persönlich adressierten Einladung zu den Regionalversammlungen und der Landesversammlung.

Außerdem werden regulär in den drei Regionalversammlungen nach der Kommunalwahl die Regionalvorstände neu gewählt. Deren Zusammensetzung richtet sich nach den Stärkeverhältnissen der Parteien bzw. Wählergruppen, denen die Vorsitzenden der Gemeindevertretungen bzw. die Stadtverordnetenvorsteher angehören. Hierfür benötigen wir die Information zur jeweiligen Zugehörigkeit.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Richard-Ulmrich (Tel. 06108 6001-23) gerne zur Verfügung.

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