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Mehrwegverpackungspflicht im Gastgewerbe

Ab dem 01. Januar 2023 besteht für Letztvertreiber gem. §§ 33 und 34 Verpackungsgesetz (VerpackG) die Pflicht, Mehrwegverpackungen als Alternative für Einwegverpackungen anzubieten. Gem. § 34 VerpackG greifen für kleine Unternehmen und Verkaufsautomaten Erleichterungen. Hierzu hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zusammen mit dem Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA Hessen e.V. das

„Merkblatt Mehrwegverpackungen“

bereitgestellt, welches auf der Homepage von Umwelt Hessen unter

https://umwelt.hessen.de/umwelt/abfall-und-recycling

im Bereich Abfallvermeidung und unter

DEHOGA Homepage Pressemitteilung: Die Mehrwegangebotspflicht kommt ab 2023

abrufbar ist.

Bei Anfragen von Gewerbetreibenden können Sie diese auf das entsprechende Merkblatt verweisen. Außerdem kann es auch Ihnen als Informationsmaterial dienen.

 

Abteilung 2.2 – Vo/SB/YK

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