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Massive Vorbehalte auch im Bundesrat gegen Fracking

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 08.05.2015 erhebliche Vorbehalte gegen das sogenannte Fracking in Deutschland vorgebracht. Die Länderkammer formulierte eine ganze Reihe von Einwänden in ihrer Stellungnahme.

Die Fracking-Technologie

Bei der Fracking-Technologie werden über Tiefbohrungen mittels hohen Drucks künstliche Risse im Gestein erzeugt, durch die das in den Poren eingeschlossene Erdgas freigesetzt wird und gefördert werden kann. Diese Technologie wird nicht nur bei der Erdgas-, sondern in Einzelfällen auch für die Erdölförderung und für die Nutzung der Tiefengeothermie verwendet.

Bundesumweltministerin hält vollständiges Verbot für rechtlich nicht haltbar

Mehrere Redner, darunter die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, Hannelore Kraft und Stephan Weil (beide SPD), hoben die Risiken für Wasser- und Naturschutz hervor. Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) sicherte zu, die in der Stellungnahme der Länderkammer formulierten Einwände sorgfältig prüfen zu wollen. Dr. Hendricks sagte, es gehe in der derzeitigen Debatte vor allem auch darum, Rechtssicherheit bei dieser Technologie herzustellen. Es gehe nicht um ein vollständiges Verbot, da dies voraussichtlich rechtlich nicht bestehen würde.

 

Bundesregierung hält Fracking-Gesetz für nicht zustimmungspflichtig

Am 07.05.2015 hatte der Bundestag das hochumstrittene Gesetzespaket zur Gasförderung unter Einsatz von Chemikalien in erster Lesung beraten. Damit wurde das parlamentarische Verfahren eröffnet. Es könnte noch schärfere Vorgaben im Vorschlag der Bundesregierung geben, die Technologie ab 2016 bundesweit zu erproben. Das Gesetz ist nach Ansicht der Bundesregierung im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Es könnten aber durch Anrufung des Vermittlungsausschusses weitere Änderungen erzwungen werden.

(Quelle: beck-aktuell, 08. Mai 2015)

 

 

Anmerkung des DStGB

Der Deutscher Städte- und Gemeindebund hat sich zuletzt in seiner Umweltausschusssitzung am 27. April 2015 in Dortmund mit dem Fracking befasst. Der Beschluss ist im Folgenden wiedergegeben:

Der Ausschuss für Städtebau und Umwelt erkennt an, dass das am 01. April 2015 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzespaket zur Regulierung des unkonventionellen Fracking in Deutschland viele kommunale Forderungen aufgreift. Mit Blick auf das weitere Gesetzgebungsverfahren ist aber sicherzustellen, dass es zu keiner Aufweichung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Fracking-Verbote kommt. Dem Schutz der Gesundheit, der Umwelt und des Trinkwassers muss in Deutschland weiterhin absolute Priorität eingeräumt werden.

Der Ausschuss fordert den Deutschen Bundestag zu punktuellen inhaltlichen Nachbesserungen auf. Aus kommunaler Sicht bedarf es insbesondere einer frühzeitigen und verbindlichen Beteiligung der räumlich von Fracking-Vorhaben betroffenen Kommunen. Zudem ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Einrichtung einer „unabhängigen Expertenkommission“ (§ 13a Abs. 6 WHG-E) abzulehnen.

(Quelle: DStGB Aktuell 2015 Städtebau, Vergabe und Umweltrecht)

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