Auch die Mai-Steuerschätzung zeigt einen Aufwärtstrend für die kommunalen Steuereinnahmen in Deutschland. Allerdings fallen die Zuwächse nach der aktuellen Steuerschätzung geringer aus als es frühere Schätzungen noch hatten erwarten lassen.
Bericht des DStGB
Nach den Ergebnissen des AK Steuerschätzungen fallen die Steuereinnahmen in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahr mit nunmehr insgesamt 950,3 Mrd. Euro höher aus. Im Vergleich zur Herbstschätzung ist das Ergebnis für das laufende Jahr aber um 13,8 Mrd. Euro schlechter. Betrachtet man den Zeitraum bis 2028 müssen die Haushälter im Vergleich zur Herbstschätzung insgesamt mit Mindereinnahmen in Höhe von über 80 Mrd. Euro rechnen. Wesentlicher Grund sind die bei der letzten Schätzung noch nicht berücksichtigten Steuerrechtsänderungen (insb. Stromsteuer und Wachstumschancengesetz) sowie vor allem die insgesamt schlechtere wirtschaftliche Entwicklung.
Die Städte und Gemeinden werden in diesem Jahr mit einem Steueraufkommen in Höhe von 145,8 Mrd. Euro rechnen können, das ist ein Plus von 2,8 Prozent zum Vorjahr. Das Ergebnis fällt damit gleichwohl minimal schlechter als noch vor einem halben Jahr geschätzt aus (-0,1 Mrd. €). In den Folgejahren setzt sich die grundsätzlich robuste Entwicklung mit Steigerungsraten zwischen 3,6 und 4,7 Prozent fort (2025 152,6 Mrd. €, 2026 159,4 Mrd. €, 2027 165,8 Mrd. €, 2028 171,7 Mrd. €). Bis zum Jahr 2028 summieren sich die gemeindlichen Steuermindereinnahmen im Vergleich zur Herbstschätzung auf -5,8 Mrd. Euro.
Die Gewerbesteuer (brutto) ist stabil und wird in diesem Jahr voraussichtlich 75,55 Mrd. Euro erreichen. Für die kommenden Jahre wird ein moderates Wachstum, wenn auch geringer als bei der Herbstschätzung angenommen, erwartet (2025 78,0 Mrd. €, 2026 81,55 Mrd. €). Netto beläuft sich das Gewerbesteueraufkommen in diesem Jahr voraussichtlich auf 68,94 Mrd. Euro.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steigt in diesem Jahr voraussichtlich auf 50,69 Mrd. Euro und wird auch in den kommenden Jahren nach der aktuellen Prognose weiter ansteigen (2025 54,8 Mrd. €, 2026 57,95 Mrd. €). Die im Vergleich zur Herbstschätzung deutliche Korrektur nach oben für das laufende Jahr ist auf die Entwicklung der Abgeltungssteuer auf Zins- und Veräußerungserträge als Bestandteil des gemeindlichen Anteils an der Einkommensteuer zurückzuführen (+115,3 % auf 2,16 Mrd. €).
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt in diesem Jahr minimal auf nunmehr 8,51 Mrd. Euro an. Aufkommenssprünge, auch weil der gemeindliche Anteil teilweise als Festbetrag ausgezahlt wird, sind derzeit nicht zu erwarten: 2025 8,72 Mrd. €, 2026 8,9 Mrd. €).
Bei der Grundsteuer B geht der Arbeitskreis Steuerschätzungen für das laufende Jahr von einer Steigerung um 1,4 Prozent auf rund 15,47 Mrd. Euro aus. Für die Folgejahre nimmt der AK Steuerschätzungen ähnliche Steigerungsraten an.
Das Aufkommen aus sonstigen Gemeindesteuern, insb. Vergnügung- und Übernachtungsteuer, wird in diesem Jahr bei voraussichtlich rund 1,78 Mrd. Euro liegen. Während die Hundesteuer weiter kontinuierlich aufwächst, stagniert die Vergnügungssteuer unterhalb des Vor-Corona-Niveaus. Die Zweitwohnungssteuer liegt hingegen mittlerweile deutlich über dem Krisenniveau, während die Übernachtungs- und Beherbergungssteuern noch unter diesem liegen, sich gleichwohl sehr dynamisch entwickeln. Die prognostizierten Wachstumsraten liegen für die kommenden Jahr zwischen 2,1 und 3,4 Prozent.
Übersicht: Zentrale steuerliche Einnahmequellen laut Mai-Steuerschätzung
(deutschlandweit, Veränderung in % zum Vorjahr)
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2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Gewerbesteuer brutto |
+0,6% |
+3,2% |
+4,6% |
+3,6% |
+3,3% |
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Gemeindeanteil Einkommensteuer |
+6,8% |
+8,1% |
+5,7% |
+5,6% |
+4,8% |
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Gemeindeanteil Umsatzsteuer |
+3,5% |
+2,5% |
+2,0% |
+2,1% |
+2,2% |
Einschätzung der HSGB-Geschäftsstelle
Der Aufwärtstrend bei den kommunalen Steuereinnahmen muss im Zusammenhang mit der Ausgabenentwicklung gesehen werden. Wie berichtet, stiegen die kommunalen Ausgaben zuletzt flächendeckend stark an, und zwar weitaus stärker als die Einnahmen (vgl. HSGB Kompakt Meldung Nr. 57/2024 vom 2.5.2024).
Maßgeblich für die kommunale Finanzplanung sind nach wie vor die im Herbst 2023 veröffentlichten Orientierungsdaten des Landes nach § 9 Abs. 3 GemHVO.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
1.2 Dr.R./Rau/Ju
