Auch die Mai-Steuerschätzung 2018 zeigt einen anhaltenden Aufwärtstrend der kommunalen Steuereinnahmen im Finanzplanungszeitraum bis 2022. Allerdings ist aus kommunaler Sicht auf die erheblichen Risiken auf Einnahme- und Ausgabenseite hinzuweisen.
Das Zahlenwerk
Das Zahlenwerk sieht für die wichtigsten bundesrechtlich geregelten Einnahmequellen wie folgt aus:
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Veränderung zum jeweiligen Vorjahr, in % |
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2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
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Gemeindeanteil Einkommensteuer |
+5,2% |
+6,6% |
+5,9% |
+5,7% |
+5,4% |
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Gemeindeanteil Umsatzsteuer |
+23,8% |
-2,1% |
+2,4% |
+2,3% |
+2,4% |
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Gewerbesteuer brutto |
+2,7% |
+4,1% |
+3,3% |
+3,9% |
+3,1% |
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Gewerbesteuer netto |
+3,1% |
+4,2% |
+12,0% |
+3,9% |
+3,1% |
Der Steuerschätzung liegt die Erwartung zu Grunde, dass in den westlichen Bundesländern der Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage deutlich sinkt, wenn – wie in § 6 Abs. 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes – GFRG – geregelt, der Vervielfältiger der Gewerbesteuerumlage ab 2020 um 29 Punkte sinkt. Zuvor sinkt der Vervielfältiger bereits 2019 um 4,3 Punkte, nachdem der Fonds Deutsche Einheit ausläuft.
Zusammenfassung unseres Bundesverbandes
Unser Bundesverband, der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), fasst die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung wie folgt zusammen:
„Auch künftig wird ein positives und robustes Steuerwachstum erwartet. In diesem Jahr werden sich die Steuereinnahmen voraussichtlich auf 772,1 Mrd. Euro belaufen (+5,1 % zum Vorjahr), 2019 wird mit einer Steigerung in Höhe von 4,15 Prozent auf 806,9 Mrd. Euro gerechnet. Im Vergleich zur Steuerschätzung vom November 2017 können Bund, Länder und Gemeinden bis zum Jahr 2022 insgesamt mit zusätzlichen Mehreinnahmen in Höhe von 62,9 Mrd. Euro rechnen.
Die Städte und Gemeinden können in diesem Jahr ein Steueraufkommen in Höhe von 110,2 Mrd. Euro (+4,9 %) erwarten. Im kommenden Jahr wird mit 114,9 Mrd. Euro (+4,3 %) gerechnet. Auch für 2020 (123,6 Mrd. €), 2021 (128,7 Mrd. €) und 2022 (133,5 Mrd. €) wird von steigenden gemeindliche Steuereinnahmen ausgegangen. Die gemeindlichen Steuerzuwächse fallen im Vergleich zu den Ergebnissen der November-Steuerschätzung um 8,8 Mrd. Euro höher aus.
Das Gewerbesteueraufkommen (netto) wird in diesem Jahr voraussichtlich bei rund 45,64 Mrd. Euro liegen (+3,1 %). Für 2019 werden 47,56 und für 2020 53,29 Mrd. Euro erwartet. Der starke Anstieg im Jahr 2020 ist im Wesentlichen auf das Auslaufen der erhöhten Gewerbesteuerumlage zurückzuführen
Bei der Grundsteuer B geht der Arbeitskreis Steuerschätzungen für dieses Jahr von einer Steigerung um 2,3 Prozent auf rund 13,8 Mrd. Euro aus. Bei einer angenommenen konstanten Entwicklung des Aufkommens aus der Grundsteuer B um jährlich rund 1,5 Prozent, würde sich die Grundsteuer B 2022 auf 14,67 Mrd. Euro belaufen. Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang darauf, dass die Schätzung der Grundsteuer auf Basis der bestehenden Rechtslage, unter der Annahme der Ausschöpfung der vom BVerfG mit Urteil vom 10. April 2018 gesetzten Fristen zur Neuregelung der Grundsteuer durch den Gesetzgeber, erfolgte.“
Bleibende Risiken: Zinsänderungsrisiken und wachsende Sozialausgaben
Die Steuerschätzung betrachtet naturgemäß nur die Einnahmeseite. Allerdings wächst auch die Ausgabenseite der kommunalen Haushalte kräftig. Zwar verzeichneten laut Statistischem Bundesamt die Kommunen im Jahr 2017 einen Finanzierungsüberschuss vom 10,7 Milliarden Euro. Nach fast 20 Jahren einer strukturellen Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden besteht ein erheblicher finanzieller Aufholbedarf in den Kommunen, für den langjährig Überschüsse wie im letzten Jahr 2017 nötig sein werden. Die Finanzausstattung der Kommunen ist sehr heterogen. Daher dürfen die positiven Gesamtzahlen für die kommunalen Haushalte nicht darüber hinweg täuschen, dass nach wie vor eine sehr große Zahl von Städten und Gemeinden erhebliche Finanzprobleme hat und weit von einem ausgeglichenen Haushalt entfernt ist.
Der erhebliche kommunale Investitionsrückstand sowie der Stand kommunaler Kassenkredite von weit über 40 Milliarden Euro zeigen: Für die Kommunalfinanzen kann keine Entwarnung gegeben werden! Gerade für verschuldete Kommunen muss zudem bedacht werden, dass die Niedrigstzinsphase diese zwar gegenwärtig entlastet, bei der Wiederkehr normaler Zinsen aber erhebliche Mehrbelastungen in den Haushalten der Städte und Gemeinden entstehen werden.
Die Sozialausgaben steigen von Sondereffekten bei Leistungen für Asylbewerber abgesehen weiter an. Dies wird sich noch verschärfen, wenn die Konjunkturdaten sich verschlechtern sollten. Haushaltskonsolidierung sowie die Entlastung kommunaler Haushalte von Sozialausgaben müssen daher auf der politischen Agenda weit oben bleiben.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
