Nachfolgend geben wir die für die hessischen Kommunen wichtigsten Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2014 wieder. Grundlage hierfür sind die Informationen unseres Bundesverbandes, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB). Die Orientierungsdaten des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) nach § 101 Abs. 2 Satz 2 HGO (Nr. 14 – ED 138 vom 20.11.2013) werden durch die Angaben nicht ersetzt.
I. Aufkommenserwartungen wichtiger Steuerquellen
Die Mai-Steuerschätzung ergibt für die einzelnen Steuerarten ergibt sich folgendes Bild (Veränderung in % zum jeweiligen Vorjahr, k. A. = keine Angabe):
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2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
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Mai-Steuerschätzung 2014 (Länder West) |
+5,9% |
+5,9% |
+5,3% |
+5,1% |
+5,1% |
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Orientierungsdaten HMdIS 2013 (Hessen) |
+5,5% |
+4,5% |
+5,0% |
+5,0% |
k. A. |
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Gewerbesteuer (brutto) |
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Mai-Steuerschätzung 2014 (Länder West) |
+2,1% |
+4,0% |
+3,0% |
+2,8% |
+2,8% |
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Orientierungsdaten HMdIS 2013 (Hessen) |
+4,0% |
+6,0% |
+3,0% |
+3,0% |
k. A. |
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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
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Mai-Steuerschätzung 2014 (Länder West) |
+3,3% |
+3,9% |
+3,2% |
+3,1% |
+3,1% |
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Orientierungsdaten HMdIS 2013 (Hessen) |
+3,0% |
+1,0% |
+3,0% |
+3,0% |
k. A. |
Gerade für die Gewerbesteuer ist die Aufkommensentwicklung mit großen Unsicherheiten behaftet. So stagnierten in den 421 kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Einnahmen aus dieser wichtigen Steuer im Jahr 2013 im Vergleich zu 2012. In den fünf kreisfreien Städten wuchsen die Gewerbesteuereinnahmen demgegenüber deutlich.
II. Umsetzung in absoluten Zahlen für die Gemeindeanteile
Damit ergäben sich für die Anwendung der gemeindeindividuellen Schlüsselzahlen für die Gemeindeanteile folgende Ergebnisse (landesweites Aufkommen):
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Gemeindeanteil an der… |
Ist 2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
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Einkommensteuer HMdIS |
2.744,4 |
2895 |
3026 |
3177 |
3336 |
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nach Mai-Steuerschätzung |
2906 |
3078 |
3241 |
3406 |
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Umsatzsteuer HMdIS |
358,8 |
370 |
373 |
384 |
396 |
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nach Mai-Steuerschätzung |
371 |
385 |
397 |
410 |
Allerdings sollten die Gemeinden nach Auffassung der Geschäftsstelle bei der Fortschreibung der Einnahmeerwartungen weder die Annahmen des HMdIS noch die Angaben der Steuerschätzung ungeprüft übernehmen. Für den Finanzplanungszeitraum ergeben sich vor allem unter zwei Gesichtspunkten Prognoseunsicherheiten:
- Ab 2015 wird es für die Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer neue Schlüsselzahlen geben. Modellrechnungen für die künftigen Schlüsselzahlen werden erfahrungsgemäß frühestens im September 2014 vorliegen. Insofern müssen sich die Gemeinden einstweilen damit behelfen, die früheren Veränderungen der Schlüsselzahlen als Erfahrungswerte zu Grunde zu legen.
- Des Weiteren erfolgt die Schätzung auf Basis derzeit geltenden Steuerrechts. Sollten Regelungsvorhaben wie etwa eine Milderung der „kalten Progression“ zur Umsetzung kommen, würde dies das Wachstum des Steueraufkommens zumindest dämpfen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
