Startseite Mai-Steuerschätzung: deutlich geringere Wachstumsraten erwartet!

Mai-Steuerschätzung: deutlich geringere Wachstumsraten erwartet!

Die Mai-Steuerschätzung 2019 zeigt zwar einen anhaltenden Aufwärtstrend der kommunalen Steuereinnahmen im Finanzplanungszeitraum bis 2023. Allerdings werden die Wachstumserwartungen insbesondere für das laufende Jahr 2019 und das kommende Jahr 2020 im Vergleich zu den bisherigen Prognosen deutlich gedämpft.

Das Zahlenwerk

Das Zahlenwerk sieht für die wichtigsten bundesrechtlich geregelten Einnahmequellen wie folgt aus:

 

 

Veränderung zum jeweiligen Vorjahr, in %

 

2019

2020

2021

2022

2023

Gemeindeanteil Einkommen-steuer

+3,3%

+3,8%

+5,1%

+5,3%

+5,3%

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

+10,8%

-9,3%

+2,2%

+2,1%

+2,1%

Gewerbesteuer brutto

-1,5%

+0,4%

+3,8%

+2,8%

+2,7%

Gewerbesteuer netto

+0,0%

+7,7%

+3,8%

+2,8%

+2,7%

Der Steuerschätzung liegt weiterhin die Erwartung zu Grunde, dass in den westlichen Bundesländern der Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage deutlich sinkt, wenn – wie in § 6 Abs. 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes – GFRG – geregelt, der Vervielfältiger der Gewerbesteuerumlage ab 2020 um 29 Punkte sinkt. Zuvor sinkt der Vervielfältiger bereits 2019 um 4,3 Punkte, nachdem der Fonds Deutsche Einheit ausläuft.

Zusammenfassung unseres Bundesverbandes

Unser Bundesverband, der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB), fasst die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung wie folgt zusammen:

„Nach den Ergebnissen des AK Steuerschätzungen werden sich die Steuereinnahmen in diesem Jahr voraussichtlich auf insgesamt 793,7 Mrd. Euro belaufen (+2,3 %), 2020 wird mit einer Steigerung in Höhe von 3,1 Prozent auf 818,0 Mrd. Euro gerechnet. Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Oktober 2018 fällt das Steuerwachstum aufgrund von Steuerrechtsänderungen (insb. Familienentlastungsgesetz) und vor allem eines geringeren Wirtschaftswachstums aber deutlich geringer aus. Für den Zeitraum von 2019 bis 2023 müssen Bund, Länder und Kommunen mit um insgesamt 124,3 Mrd. Euro geringeren Mehreinnahmen rechnen. Hinsichtlich der rückläufigen Wachstumsraten sei darauf hingewiesen, dass diese nicht bedeuten, dass wir uns in einer Rezession befinden. Für die Steuerschätzung ist vor allem auch die Entwicklung des nominalen Bruttoinlandproduktes relevant, für 2019 werden hier 2,8 Prozent und für das kommende Jahr 3,5 Prozent erwartet. Dies ist insbesondere für dieses Jahr zwar deutlich weniger als bei der letzten Steuerschätzung angenommen wurden, aus konjunktureller Sicht befinden wir uns mit diesen Wachstumszahlen aber in einer Normallage. Zur weiteren Information ist dieser Email eine Übersicht zu den gesamtwirtschaftlichen Vorgaben für die Steuerschätzung Mai 2019 im Vergleich zur letzten Steuerschätzung beigefügt.

Die Städte und Gemeinden können in diesem Jahr ein Steueraufkommen in Höhe von 113,6 Mrd. Euro (+2,1 %) erwarten. Im kommenden Jahr wird mit 118,3 Mrd. Euro (+4,1 %) gerechnet. Für 2021 (122,8 Mrd. €), 2022 (127,0 Mrd. €) und 2023 (131,4 Mrd. €) wird ebenfalls von steigenden gemeindlichen Steuereinnahmen ausgegangen. Allerdings fallen die Mehreinnahmen im Vergleich zur Herbst-Schätzung für den Zeitraum bis zum Jahr 2023 um insgesamt 23,4 Mrd. Euro geringer aus (davon rund 7,6 Mrd. € Steuerrechtsänderungen und 15,7 Mrd. Euro aus gesamtwirtschaftlichen Gründen und infolge unvorhergesehener Verhaltensänderungen der Wirtschaftssubjekte).

Das gesamte Gewerbesteueraufkommen wird in diesem Jahr voraussichtlich um 1,5 Prozent auf 55,0 Mrd. Euro zurückgehen und im kommenden Jahr nur minimal um 0,4 Prozent ansteigen. Maßgeblich hierfür sind die konjunkturelle Entwicklung und Auswirkungen früherer Steuerrechtsänderungen. Dass die Entwicklung beim Netto-Gewerbesteueraufkommen in diesem Jahr konstant bleibt und im kommenden Jahr deutlich anzieht, ist auf das Auslaufen des erhöhten Landesvervielfältigers bei der Gewerbesteuerumlage zur Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Wiedervereinigung (Umlage zur Finanzierung „Fonds Deutsche Einheit“ [Dezember 2018] und Solidarpakt-Umlage [Ende 2019]) zurückzuführen. 2019 können die Gemeinden insgesamt mit 46,76 Mrd. Euro rechnen, 2020 werden es dann 50,37 Mrd. Euro sein.

Bei der Grundsteuer B geht der Arbeitskreis Steuerschätzungen für dieses Jahr von einer Steigerung um 1,3 Prozent auf rund 13,975 Mrd. Euro aus. Für die kommenden Jahre wird ein Aufwuchs zwischen 0,9 und 1,1 Prozent erwartet. Hingewiesen sei darauf, dass die Schätzung der Grundsteuer unter der Annahme erfolgte, dass der Gesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist zur legislativen Neuregelung bis Ende dieses Jahres einhalten wird.

Die Herbst-Steuerschätzung wird voraussichtlich vom 28. bis 30. Oktober 2019 in Stuttgart stattfinden.“

Bleibende Risiken: wachsende Ausgaben und gesetzgeberische Fehlleistungen

Die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung geben nur einen begrenzten Ausblick auf die finanzielle Entwicklung der kommunalen Haushalte. Die Ausgabenseite wird bei der Steuerschätzung nicht betrachtet, so dass den hessischen Kommunen durch Ausweitung ihrer Aufgaben Mehrbelastungen drohen.

Zudem ist derzeit offen, ob der Gesetzgeber rechtzeitig zum Jahresende die dringend erforderlichen gesetzlichen Änderungen auf den Weg gebracht hat, um die Grundsteuer auch im Interesse der Kommunen auf eine verfassungsgemäße Grundlage zu stellen.

Des Weiteren ist offen, ob die Reduzierung des Vervielfältigers zur Gewerbesteuerumlage schlussendlich auch kommen wird. Die Begehrlichkeiten der Bundesländer wurden – auch durch das Land Hessen – bereits frühzeitig artikuliert. Angesichts auch für das Land geringer ausfallender Einnahmen dürfte die Gefahr eines Griffs des Landes in die kommunale Tasche nicht geringer geworden sein.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

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