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Mai-Steuerschätzung: Anhaltender Aufwärtstrend

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen hat die Mai-Steuerschätzung vorgelegt. Sie weist auch 2016 einen anhaltenden Aufwärtstrend bei den Einnahmeerwartungen für Bund, Länder und Gemeinden aus. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer wird ein geringerer Zuwachs vorhergesagt als in den Orientierungsdaten, die das Hessische Ministerium des Innern und für Sport auf Basis der Mai-Steuerschätzung 2015 im Staatsanzeiger 2015, S. 999 veröffentlicht hatte. Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer gibt es aufgrund rechtlicher Sonderregelungen ein kräftiges „Auf“ 2017 und ein kräftiges „Ab“ 2018. 

  1. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer umfasst eine Beteiligung der Gemeinden an der Lohnsteuer, der veranlagten Einkommensteuer sowie der Abgeltungssteuer. Für die Beteiligung an der Abgeltungssteuer werden für die Gemeinden in Westdeutschland 2016 Einbußen von 21,8% und 2017 von noch einmal 3,9% prognostiziert. Hieraus folgt, dass die Einnahmeentwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer insgesamt weniger positiv verlaufen könnte. 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Veränderung des Aufkommens aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in %

+3,1%

+5,7%

+5,1%

+5,1%

+5,0%

 

  1. Gewerbesteuer 

Bei der Gewerbesteuer sind ohnehin erhebliche Abweichungen der örtlichen Aufkommensentwicklung von der durchschnittlichen Entwicklung üblich. Soweit insgesamt für 2016 ein rückläufiges Gewerbesteueraufkommen prognostiziert wird, liegt das nicht an der konjunkturellen Entwicklung, sondern vielmehr an Gewerbesteuerrückzahlungen aufgrund aktueller Rechtsprechungsentwicklungen. Die Steuerschätzer halten das für eine vorübergehende Problematik und prognostizieren schon für 2017 deutliche Aufkommenszuwächse. 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Veränderung des Aufkommens aus der Gewerbesteuer in %

-2,0%

+11,3%

+2,8%

+3,0%

+3,5%

 

  1. Umsatzsteueranteil 

Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ist geprägt durch vorübergehende Mehrzuweisungen aufgrund bundesgesetzlicher Regelung. Das Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen sieht eine befristete Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer um 500 Mio. € bundesweit für die Jahre 2015-2016 vor; 2017 werden einmalig 1.500 Mio. € zusätzlich gezahlt. 

Diese Erhöhungen ergeben sich aus Art. 1 des Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (vom 22.12.2014, BGBl. S. 2411) und Art. 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern (v. 24. Juni 2015, BGBl. S. 974). 

Daher hat auch hier der Rückgang des Aufkommens im Jahr 2018 keine konjunkturellen, sondern rechtliche Gründe. 

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Veränderung des Aufkommens aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in %

+4,1%

+24,1%

-22,0%

+3,4%

+3,5%

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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