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Mai-Steuerschätzung 2022

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2022 veröffentlicht. Diese Daten bilden die Erwartungen bundesweit ab. Eine Regionalisierung erfolgt dann auf der Landesebene; erfahrungsgemäß teilt das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) die Ergebnisse dann zügig mit. Dazu werden wir dann wiederum erneut berichten.

Diese Hinweise vorweggeschickt, berichtet der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) zur Mai-Steuerschätzung und gibt diese Einschätzung:

„Keine Entwarnung für die Kommunalfinanzen trotz leicht steigender Steuereinnahmen – Kostenanstiege der Kommunen übertreffen die Steuermehreinnahmen

Nach der Steuerschätzung vom 12. Mai 2022 dürfen die Städte und Gemeinden eine leichte Steigerung ihrer Steuereinnahmen um 0,9 Prozent gegenüber 2021 erwarten. Das ist erfreulich, gerade in der Krise, ist aber in keinem Fall ein Anlass für eine Entwarnung bei den Kommunalfinanzen. Im Gegenteil, denn es gibt erhebliche Mehrkosten, drohende milliardenschwere gemeindliche Steuermindereinnahmen wegen laufender Gesetzgebungsverfahren und große Risiken für die kommunalen Steuereinnahmen, nicht zuletzt wegen der Folgen des Krieges in der Ukraine.

Zudem steigen die Ausgaben der Kommunen stark an. Wegen der Inflation, der Ausgaben für Soziales und auch der Energiekosten. Alleine für Energie haben die Kommunen bisher 5 Milliarden Euro im Jahr aufgewendet und diese Kosten könnten sich verdoppeln. Unter dem Strich werden die Städte und Gemeinden damit weniger in ihren Kassen haben. Das zeigt: Die Kommunalfinanzen müssen endlich aufgabengerecht abgesichert werden. Nur so können handlungsstarke Städte und Gemeinden gewährleistet und der enorme kommunale Investitionsbedarf erfüllt werden.

Die Risiken für die Kommunalfinanzen sind zudem enorm. Die Lieferketten drohen weiter unterbrochen zu werden. Die Energieversorgungssicherheit als Grundlage einer erfolgreichen Wirtschaft muss noch abgesichert werden. Corona belastet uns weiter und macht im asiatischen Raum zunehmend Probleme mit absehbaren entsprechenden wirtschaftlichen Folgen auch für Deutschland.

Wichtig ist zudem, dass einige zu erwartende Gesetzesänderungen mit negativen Kostenfolgen für kommunale Kassen in der Steuerschätzung vom 12. Mai 2022 noch nicht berücksichtigt sind. Das gilt zum Beispiel für das Steuerentlastungsgesetz oder die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Anhebung des Steuer-Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer. Eine Schätzung der fiskalischen Auswirkungen der nicht einbezogenen laufenden Gesetzgebungsvorhaben sieht alleine für die Gemeinden Steuermindereinnahmen in Höhe minus 3,11 Milliarden Euro für 2022 vor – also fast dreimal so viel, wie die geschätzten leichten Steuermehreinnahmen der Städte und Gemeinden.

Der Arbeitskreis Steuerschätzungen geht für die Städte und Gemeinden im Jahr 2022 von Steuereinnahmen in Höhe von 127,4 Milliarden Euro, also 1,2 Milliarden Euro mehr, als das Steuerergebnis im Jahr 2021.

Besser sieht es bei den Steuern für den Bund und die Länder aus. Für den Bund werden 2022 Steuermehreinnahmen von 10,1 Prozent, rund 31,5 Milliarden Euro mehr erwartet, für die Länder 5,6 Prozent, also rund 20 Milliarden Euro Steuereinnahmen mehr, als im Jahr 2021.“

Aus Sicht der Geschäftsstelle des HSGB ist der sehr zurückhaltenden Einschätzung des DStGB unbedingt beizupflichten. Entgegen mancher euphorischen Darstellung in der Öffentlichkeit sind zumindest die kommunalen Steuereinnahmen nur auf einem sehr verhaltenen Wachstumskurs.

Die Daten der Steuerschätzung weisen für die beiden gemeindlichen Steuer-Haupteinnahmequellen diese Entwicklung aus (Veränderung zum Vorjahr, in %):

 

2022

2023

2024

2025

2026

Gemeindeanteil Einkommensteuer

+4,8

+6,5

+5,4

+4,6

+5,2

Gewerbesteuer brutto

-0,3

+3,6

+6,8

+5,6

+3,4

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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