Startseite Luftreinhaltung: DUH dringt auf Diesel-Fahrverbote in Stuttgart

Luftreinhaltung: DUH dringt auf Diesel-Fahrverbote in Stuttgart

Mit einer Klage vor dem VG Stuttgart versucht die Deutsche Umwelthilfe (DUH), dass das Land Baden-Württemberg in den Luftreinhalteplan für die Region Stuttgart Fahrverbote für Dieselfahrzeuge aufnehmen muss. Das Land hingegen schlägt vor, alte Dieselfahrzeuge nachzurüsten, um auf diese Weise die Grenzwerte künftig einzuhalten.

Der Rechtsstreit um Dieselfahrverbote in der Landeshauptstadt Stuttgart geht in eine neue Runde. Die DUH hat in der mündlichen Verhandlung vor dem VG Stuttgart am 19.07.2017 begehrt, verpflichtende Dieselfahrverbote bei Grenzwertüberschreitungen im Luftreinhalteplan für die Region Stuttgart festzuschreiben. Die Landesregierung tritt dem Ansinnen mit dem alternativen Vorschlag entgegen, auch über eine Nachrüstung von Dieselfahrzeugen, die einige Autohersteller in Aussicht gestellt hätten, könne eine sauberere Luft in Stuttgart erreicht werden.

Der Messpunkt „Am Neckartor“ gehört bundesweit zu den Stellen, an denen die höchsten Überschreitungen des Grenzwerts für Stickoxid gemessen werden. Hinzu kommt, dass die Landeshauptstadt Stuttgart durch ihre besondere Kessellage ohnehin mit schlechter Luft zu kämpfen hat. Baden-Württemberg hatte als erstes Bundesland Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Aussicht gestellt. Nicht zuletzt aufgrund dieser Entscheidung der Landesregierung Baden-Württemberg hat sich die Autoindustrie nunmehr dazu bereiterklärt, Anfang August mit der Bundesregierung über eine bundesweite Nachrüstlösung von Dieselfahrzeugen zu verhandeln.

Das VG Stuttgart muss nun entscheiden, ob der von der Landesregierung vorgelegte Plan hinreichende Maßnahmen enthält, um künftig Grenzwertüberschreitung zu vermeiden, oder ob künftig Fahrverbote für Dieselfahrzeuge gelten. Über den weiteren Fortgang des Verfahrens werden wir an dieser Stelle berichten.

 

Anmerkung des DStGB:

Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sind kein Allheilmittel, sondern kritisch zu bewerten. Sie stellen – wenn überhaupt – nur eine kurzfristige Lösung eines grundsätzlichen Problems dar. Anstatt auf diese Weise an Symptomen zu kurieren, sollte vielmehr der Schadstoffausstoß an der Quelle bekämpft werden. Entscheidend ist an dieser Stelle, dass Schadstoffe nicht immer an ihrer Quelle gemessen werden. Während Immissionen des Straßenverkehrs lokal bleiben und dort registriert werden, werden Immissionen von Kraftwerken, der Industrie oder auch der Landwirtschaft häufig großflächig verteilt und der Schadstoffeintrag wird später erst an anderer Stelle messbar.

Darüber hinaus bleibt unklar, wie Fahrverbote realisiert werden sollen. Soll ein allgemeines Fahrverbot für alle Diesel gelten oder sollen über eine blaue Plakette nur neuere Diesel zur Einfahrt in Umweltzonen zugelassen sein? Gegen letzteres sprechen jedenfalls Abgasuntersuchungen der DUH selbst, die ergaben, dass Euro-Sechs-Diesel teilweise noch schmutziger sind als die älteren Euro-Fünf-Diesel. Insofern verweisen wir auf den Artikel 1517-08 in DStGB-Aktuell vom 13. April 2017.

Neben der zu hinterfragenden Wirksamkeit von Fahrverboten darf nicht vergessen werden, dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge insbesondere Handwerker, den Lieferverkehr oder auch Tourismus und Wirtschaft in Städten und Gemeinden nachhaltig schädigen. Zielführender wäre es, nachhaltige Mobilitätskonzepte für die Zukunft aufzustellen. Dazu gehören insbesondere mehr Elektromobilität gerade für den Lieferverkehr und den ÖPNV, sichere und gute Radwege und Verkehrsleitsysteme, die einen fließenden Verkehr ermöglichen und auf diese Weise Staus minimieren. Im Übrigen sind die Hersteller in der Pflicht, Dieselfahrzeuge gegebenenfalls nachzurüsten, insbesondere aber künftig sauberere Motoren zu entwickeln.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist mühsam und zeitaufwendig, stellt aber im Gegensatz zu Fahrverboten eine langfristige und nachhaltige Lösung des Problems der Luftverschmutzung in Städten und Gemeinden dar.

Ein Statement von DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg ist nachzulesen in DStGB-Aktuell-Beitrag 2917-15 auf Seite 35 in dieser Ausgabe. Weitere Informationen finden sich unter www.dstgb.de (Rubrik: Aktuelles).

 

(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 2917 vom 21. Juli 2017)

 

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