Sowohl bei innerstaatlichen als auch europaweiten Ausschreibungsverfahren besteht im Hinblick auf die damit beabsichtigte Förderung des Mittelstandes die Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber, Bauleistungen und Leistungen in der Menge aufzuteilen (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Eine Ausnahme davon liegt vor, wenn dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen begründbar ist (§ 6 Abs. 1 Hessisches Vergabegesetz, § 5 Abs. 2 VOB/A und § 2 Abs. 2 VOL/A für das innerstaatliche Ausschreibungsverfahren sowie § 97 Abs. 3 GWB, § 5 EG Abs. 2 VOB/A, § 2 EG Abs. 2 VOL/A für das europaweite Ausschreibungsverfahren).
Die Pflicht zur Teillosbildung ist für öffentliche Auftraggeber immer wieder mit Problemen hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzung verbunden. Zum einen müssen öffentliche Auftraggeber klären, wie „Mittelstand” im konkreten vergaberechtlichen Kontext zu bestimmen ist. Zum anderen müssen sie entscheiden, wie groß – ausgehend von der zuvor gefundenen Definition – die Volumina von Losen maximal sein sollten, um noch als mittelstandsgerecht zu gelten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat angesichts der Veröffentlichung des Abschlussberichts zum Forschungsvorhaben „Wie kann § 97 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Pflicht zur Aufteilung eines öffentlichen Auftrags in Teillose rechtssicher in die Beschaffungspraxis überführt werden?” aktuelle Informationen für die Vergabepraxis vorgestellt:
Teil des Gutachtens ist ein entwickeltes elektronisches Berechnungswerkzeug, das helfen soll, branchen- bzw. gewerkegerecht die jeweils ideale Losgröße für ein typisches mittelständisches Unternehmen zu ermitteln.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie möchte den öffentlichen Auftraggebern des Bundes, der Länder und der Kommunen auch das elektronische Berechnungswerkzeug sowie einen Leitfaden zur Ermittlung der mittelstandsgerechten Bildung von Teillosen für die Branchen
- Gebäudereinigung,
- IT-Dienstleistungen,
- Mobiliar,
- Straßenbau,
- Elektroinstallation und
- EDV-Technik
zugänglich machen.
Den Leitfaden, den Schlussbericht sowie die Berechnungshilfe können Sie auf der Homepage des BMWi downloaden:
www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Wettbewerbspolitik/oeffentliche-auftraege,did=640804.
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Es ist darauf hinzuweisen, dass mit den vorgenannten Hilfestellungen beziehungsweise Hinweisen keine verbindliche oder rechtssichere Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben zur mittelstandsgerechten Losaufteilung im Einzelfall gewährleistet werden kann. Die jeweiligen Besonderheiten eines Einzelfalles können nicht vollständig durch ein elektronisches Berechnungswerkzeug abgebildet werden. Das Berechnungswerkzeug bietet lediglich eine Hilfestellung.
