Startseite Lkw-Kartell: Scania büßt mit 880 Mio. Euro Strafe für Lkw-Kartell

Lkw-Kartell: Scania büßt mit 880 Mio. Euro Strafe für Lkw-Kartell

Der zum Volkswagen-Konzern gehörende schwedische Lkw-Hersteller Scania muss eine Kartellbuße von 880 Millionen Euro zahlen.

Scania hatte über 14 Jahre hinweg mit fünf anderen Lkw-Herstellern die Verkaufspreise für Lastkraftwagen abgesprochen und vereinbart, die Kosten für neue Technologien zur Einhaltung der strengeren Emissionsvorschriften an die Kunden weiterzugeben. Scania hatte sich 2016 im Gegensatz zu den anderen fünf Kartellteilnehmern MAN, DAF, Daimler, Iveco und Volvo/Renault gegen einen Vergleich mit der Kommission entschieden. Deshalb führte die Kommission ihre Untersuchung gegen Scania nach dem normalen Kartellverfahren durch.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Scania in Bezug auf die Herstellung von schweren Lkw an einem Kartell beteiligt war, dem im Einzelnen Folgendes zur Last gelegt wird:

– Koordinierung der Bruttolistenpreise für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Unter dem Bruttolistenpreis ist der Herstellerpreis ab Werk zu verstehen. Diese Bruttolistenpreise dienen als Grundlage für die Preisbildung in der Lkw-Industrie. Diese Bruttolistenpreise dienen als Grundlage für die Preisbildung in der Lkw-Industrie. Für den Endpreis, den der Käufer schließlich für einen Lkw zahlt, werden diese Bruttolistenpreise an nationale und lokale Gegebenheiten angepasst.

– Absprache des Zeitplans für die Einführung von Emissionssenkungstechnologien für mittlere und schwere Lastkraftwagen in Reaktion auf die zunehmend strengeren europäischen Emissionsnormen (von Euro III bis zur derzeit gültigen Abgasnorm Euro VI).

– Weitergabe der Kosten für die Emissionssenkungstechnologien, deren Einführung zur Einhaltung der zunehmend strengeren europäischen Emissionsnormen (von Euro III bis zur derzeit gültigen Abgasnorm Euro VI) erforderlich war, an die Kunden.

Bei der Festsetzung der Geldbußen trug die Kommission dem Umsatz von Scania mit schweren Lastkraftwagen im EWR, der Schwere des Verstoßes, dem hohen Marktanteil aller beteiligten Unternehmen, der geografischen Reichweite des Kartells sowie seiner Dauer Rechnung.

(Quelle: EU-Aktuell v. 27.09.2017)

Die Brüsseler Behörde hatte mit den übrigen Beteiligten – Daimler, Iveco, DAF und Volvo/Renault – bereits im Jahr 2016 einen Vergleich geschlossen. Die Unternehmen mussten eine Strafe von insgesamt knapp 2,93 Milliarden Euro zahlen. Zu dem Zeitpunkt war es die höchste von den europäischen Wettbewerbshütern je verhängte Geldbuße. Die Münchner VW-Tochter MAN war als Hinweisgeber durch die sogenannte Kronzeugenregelung straffrei geblieben. Auch bei anderen Beteiligten waren die Strafen reduziert worden, weil sie bis zu einem gewissen Grad kooperiert hatten.

Scania hatte sich gegen einen Vergleich entschieden, deshalb hatten die Wettbewerbshüter das Verfahren hier weiter verfolgt. Eine Scania-Sprecherin sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Entscheidung der EU-Kommission werde nun analysiert. Sollte es dabei jedoch keine neuen Erkenntnisse geben, werde das Unternehmen die Strafe anfechten. Scania habe keine Preisabsprachen mit anderen Herstellern getroffen, sagte sie. Unternehmen haben grundsätzlich die Möglichkeit, Entscheidungen der EU-Wettbewerbshüter vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.

„90 Prozent aller in Europa verkauften schweren und mittelschweren Lastkraftwagen werden von Scania oder einem anderen an dem Kartell beteiligten Lkw-Hersteller produziert”, sagte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. „Anstatt ihre Preise untereinander abzustimmen, hätten die Lkw-Hersteller miteinander konkurrieren sollen – auch im Hinblick auf Verbesserungen zum Umweltschutz.”

(Quelle: beck online, 27.09.2017)

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