Das Bundesbauministerium (BMUB) hat am 06. September 2017 einen „Leitfaden zur Berücksichtigung von Selbstreinigungsmaßnahmen bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge“ veröffentlicht. Damit soll Bauauftraggebern der praktische Umgang mit der durch die Vergaberechtsreform 2016 erstmals in das nationale Vergaberecht eingeführte Möglichkeit der Selbstreinigung eines Bieters (§ 6f EU VOB/A, § 125 GWB) erleichtert werden.
Zwar ist am 29. Juli 2017 das Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) in Kraft getreten, dass die Prüfung einer Selbstreinigung zukünftig dem dieses Register führenden Bundeskartellamt zuweist. Jedoch treten die im Gesetz normierten Melde-, Abfrage- und Prüfpflichten erst in Kraft, wenn eine Rechtsverordnung der Bundesregierung die näheren Einzelheiten geregelt und das Bundeskartellamt die technisch-organisatorischen Voraussetzungen geschaffen hat. Hiermit wird erst im Zeitraum 2019/2020 gerechnet.
Der vorliegende Leitfaden richtet sich zunächst an die Bundesbauverwaltung. Gleichwohl stellt der Leitfaden auch für Städte und Gemeinden als Bauauftraggeber eine Hilfestellung dar. Der Leitfaden kann bei Interesse im Internet abgerufen werden unter www.dstgb.de (Rubrik: Schwerpunkte / Vergaberecht / Aktuelles).
