Startseite Landeszuschüsse für Tempo-30-Zonen Neuer Fördertatbestand seit 2016

Landeszuschüsse für Tempo-30-Zonen Neuer Fördertatbestand seit 2016

Mit Schreiben vom 07. Februar 2017 wurden wir darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Land sie zukünftig bei Investitionen in Verkehrsanlagen mit den sogenannten Entflechtungsmitteln unterstützen wird, auch wenn dies der Verbesserung bestehender Tempo-30-Zonen dient. 

Die Erhöhung der Sicherheit der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer sowie die Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung von Verkehrslärm sind wichtige Anliegen der Förderung kommunaler Verkehrsinfrastrukturvorhaben. Daher verweist das Land besonders auf die Fördertatbestände in Tempo-30-Zonen. Im Wesentlichen sind dabei punktuelle Maßnahmen und Ausstattungsgegenstände förderfähig: 

  • Punktuelle Maßnahmen zur Einengung der Fahrbahn auf langen, breiten, geraden Straßen (Verkehrsinseln, Fahrbahnversätze).
  • Die Neugestaltung von Einmündungen und Kreuzungen (Radien der Fahrbahn ortsgerecht anpassen, Gehwege verbreitern).
  • Die Anlage oder Neugestaltung von Fußgängerquerungen zur Erhöhung der Sicherheit (barrierefreie Ausgestaltung von Querungsstellen, Einengung der Fahrbahn, Aufpflasterung.
  • Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherung.
  • Ersatz provisorischer Materialien (Poller, Markierungen, Pflanzkübel) durch bauliche Einrichtungen.
  • Maßnahmen zur Anhebung der Aufenthaltsqualität im Bereich von Gehwegen (Sitzgelegenheiten, Spielgerät, Fahrradständer, Wetterschutz, etc.).
  • Die StVO-Kleinbeschilderung bei der Neueinrichtung von Tempo-30-Zonen. 

Im Sinne eines „schlanken“ Antrags- und Bewilligungsverfahrens wurden die Förderregeln für künftige Anträge in 2017 vereinfacht. Bei der Ermittlung der Zuwendung (als Festbetrag) werden die zuwendungsfähigen Ausgaben mit einem für alle Kommunen einheitlichen Fördersatz von 85 Prozent bezuschusst. 

Die genauen Modalitäten finden sich auf den Internetseiten von Hessen Mobil (www.mobil.hessen.de) unter der Rubrik Verkehr / Verkehrsinfrastrukturförderung. Dort sind die aktuellen Förderregeln abrufbar (für die Förderung von Tempo-30-Zonen siehe Kapitel 4.9. 12). 

Für Auskunft und Beratung stehen außerdem die Kompetenzcenter Verkehrsinfrastrukturförderung an den Hessen Mobil-Standorten Kassel (Tel. 0561/7667-0) und Darmstadt (Tel. 06151/3306-0) zur Verfügung.

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