Startseite Landesregierung und Kommunale Familie einigen sich auf Anpassung der LAG-Pauschalen

Landesregierung und Kommunale Familie einigen sich auf Anpassung der LAG-Pauschalen

Im Dezember 2015 hatten sich das Land und die Kommunalen Spitzenverbände auf Grund einer unzureichenden Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung zu Lasten der Kommunen, des durch die Flüchtlingskrise hervorgerufenen Handlungsdrucks und den anstehenden Kommunalwahlen auf einen Kompromiss zu Anpassung der Erstattungspauschalen nach dem Landesaufnahmegesetz geeinigt. Mit diesem Kompromiss wurden die Erstattungspauschalen für Flüchtlinge und Asylbewerber bis zum Abschluss der Asylverfahren von 725,40 €, 652,20 € und 601,46 € auf ab dem 01.01.2016 auf 1050,-€, 940,-€ und 865,-€ pro Flüchtling und Monat angehoben. Gleichzeitig wurde eine sog.  kleine Pauschale eingeführt, die für anerkannte Flüchtlinge bzw. Flüchtlinge, welche direkt im Bezug von SGB-Leistungen stehen, gedacht ist. Diese betrug seit 01.01.2016 gestaffelt 416,- €, 343,- € und 292,- € pro Flüchtling und Monat. Die Bezugsdauer beider Pauschalen blieb jeweils     auf 2 Jahre begrenzt. Der Kompromiss war ausdrücklich für das Jahr 2016 geschlossen worden. Gleichzeitig hatten die Partner vereinbart, im Jahr 2016 im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe die Höhe und Zusammensetzung der Erstattungspauschalen näher in den Blick zu nehmen.

Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe und der dazugehörigen Unterarbeitsgruppen waren aus Sicht der Kommunalen Spitzenverbände nicht als befriedigend zu bewerten. Insbesondere die erhobenen Datengrundlagen waren von Unvollständigkeiten geprägt, welche zum Teil der zeitlichen Verzögerung von Zahlungen, zum Teil der Uneinigkeit über zu berücksichtigende Kosten, aber auch der Unwilligkeit zur Mitwirkung innerhalb der kommunalen Familie geschuldet sind.

Von der vorhandenen Datengrundlage ausgehend haben das Land Hessen und die Kommunalen Spitzenverbänden in mehreren Verhandlungsrunden einen Kompromiss gefunden, der im Wesentlichen zusammengefasst wie folgt aussieht:

 

  • Die große Pauschale bleibt in der bisherigen Höhe (1050,-€/940,-€/865,-€) erhalten; die Erstattungsfrist wird für alle ab dem 01.01.2017 zugewiesenen Fälle von 2 auf 3 Jahre verlängert.

 

  • Die kleine Pauschale wird einheitlich mit 120,- € je Flüchtling und Monat gewährt. Die Auszahlung erfolgt als pauschaler Jahresbetrag, die Erstattungsdauer bleibt bei den bisherigen 2 Jahren.

 

  • Es besteht Einigkeit, dass auf Grund der bisher in der Vergangenheit gewährten kleinen Pauschale die für die Vergangenheit noch gewährten Bundesmittel nicht an die Kommunale Seite weitergeleitet werden sollen.

 

  • Sollten sich künftig die Bundeserstattungen der Kostend der Unterkunft für SGB-Empfänger ändern, wird eine Anpassung der kleinen Pauschale erfolgen.

 

  • Die Schwelle für die Übernahme von Gesundheitskosten durch das Land wird von 10.266,- €  auf 10.000,- € abgesenkt.

 

  • Der Kompromiss soll bis 2020 gelten, die Jahre 2018 und 2019 sollen evaluiert werden.

 

  • Land und Kommunale Spitzenverbände bleiben auch weiterhin hinsichtlich des Themas Integration miteinander im Gespräch.

Das Land und die Kommunalen Spitzenverbände haben den gefundenen Kompromiss in einer gemeinsamen Presseerklärung erläutert.         Die Presseerklärung sowie die Gemeinsame Verabredung kann auf der Homepage des HSGB in der Rubrik Fachinformationen/Asyl und Flüchtlinge eingesehen werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 Anlage ED 23 2017

 

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