Die Hessische Landesregierung hat am 24. 8. 2017 ein „Konzept zu Kindergartenbeiträgen“ vorgestellt. Das Konzept beinhaltet lt. Pressemitteilung eine Freistellung von sechs Stunden täglicher Betreuungszeit in den 3 letzten Kindergartenjahren. Wirksam wird nach Mitteilung des Landes die Freistellung ab August 2018.
Wie bereits im 2007 in Kraft getretenen BAMBINI-Programm erhalten die Kommunen laut Landesregierung eine Ausgleichszahlung für die Einnahmeausfälle bei den Elternbeiträgen. Dieser soll laut Land rund 136 € pro Monat für eine sechsstündige betragen. Bislang sieht § 32c des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) eine monatliche Pauschale von 100 € für eine fünfstündige Freistellung vor.
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BAMBINI-Regelung (§ 32c HKJGB, seit 2007) |
Eckpunkte ab 1. 8. 2018 |
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freizustellende tägliche Betreuungszeit |
5 Stunden |
6 Stunden |
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monatlicher Erstattungsbetrag je Kind |
100 € |
136 € |
Der Hauptausschuss des Hessischen Städte- und Gemeindebundes hatte bereits im Juni 2017 beschlossen, dass die seit 2007 unveränderten Ausgleichszahlungen von 100 € pro Monat für die fünfstündige Freistellung erhöht werden müssen. Die Dynamisierung muss, so die Forderung, entlang der Ausgabensteigerungen erfolgen. Laut Hessischem Statistischem Landesamt stiegen allein von 2007 bis 2015 die Ausgaben für die Kinderbetreuung in Tageseinrichtungen um nicht weniger als 75%. Hinzu kommt, dass das Land ab 2018 nach eigenen Angaben die Freistellung einer zusätzlichen Betreuungsstunde, also 20% mehr Freistellung als bisher verlangt. Damit ist eine Steigerung der Pauschale um 36% keinesfalls ausreichend. Im Ergebnis würden – die längere Freistellung eingerechnet – die Erstattungspauschalen nach über 10 Jahren nur um 13% erhöht.
Für die kreisangehörigen Gemeinden droht die Freistellungsaktion zum Verlustgeschäft zu werden. Die Gebührensatzungen müssen voraussichtlich fast flächendeckend geändert werden, da bisher die Freistellung im letzten Jahr für fünf Stunden vorgesehen ist. Da die Ausgleichspauschale mit 136 € für dann sechs Stunden nicht auskömmlich ist, werden absehbar die Elternbeiträge bzw. die sie ersetzenden Erstattungszahlungen einen immer geringeren Anteil der weiter wachsenden Kosten decken.
Entlastet werden durch das Programm neben den Eltern die Landkreise und Städte mit eigenem Jugendamt: Nach § 90 SGB VIII übernimmt der Jugendhilfeträger die Elternbeiträge bei Eltern mit geringem Einkommen und/oder besonderen sozialen Problemlagen.
Praktische Umsetzung:
- Gemeinden, die aktuell Neuregelung der Elternbeiträge vorbereiten, sollten diese Vorbereitungen weiter führen. Bisher handelt es sich bei den Vorschlägen des Landes lediglich um erste Eckpunkte, die erst ab 1. 8. 2018 wirksam werden.
- Für die Gestaltung der Elternbeiträge und der diesbezüglichen Satzungen sowie der zwischen Gemeinde und freien Trägern bestehenden Verträge müssen erst die Details des Programms geklärt sein. Hierfür dürfte ein Gesetzgebungsverfahren des Landes nötig sein.
Von daher besteht aktuell für die Gemeinden noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Über die weitere Entwicklung werden wir selbstverständlich berichten.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
