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Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“

Der Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat uns mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit dem Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“ zur besseren Realisierung der geförderten Maßnahmen eine Übertragung bis Ende 2024 ermöglicht werden soll. Hierüber sollen alle geförderten Kommunen separat informiert werden, so dass bei Bedarf ein entsprechender Antrag auf Verlängerung des Mittelabrufs bei der WiBank gestellt werden kann.

Mit der Bitte um Beachtung.

2.1 Hg

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