Das Land Hessen wird die Träger und Kommunen in der Fachkräftegewinnung und -sicherung in der Kindertagesbetreuung im Rahmen eines Landesprogramms unterstützen. Darauf weist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hin. Das Ministerium teilt dazu mit:
„Anknüpfend an die landesweiten Trägerinformationsveranstaltungen an mehreren Fachschulen im Dezember 2019 und Januar 2020 möchten wir Sie heute hierüber näher informieren.
Das Landesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ orientiert sich in großen Teilen an den Modalitäten des (vorzeitig) beendeten Bundesprogramms, sodass keine ungleichen Förderstrukturen in der Kita-Landschaft entstehen. Die Landesförderung beinhaltet zwei Programmbereiche: Die Förderung des Ausbaus praxisintegrierter Ausbildungsplätze sowie die Förderung von Anleitungsfreistellungen.
Im Programmbereich I „Förderung des Ausbaus praxisintegrierter Ausbildungsplätze (PivA)“ ist vorgesehen, landesweit jeweils bis zu 600 Plätze für den Ausbildungsdurchgang 2020-2023 sowie für den Ausbildungsdurchgang 2021-2024 zu fördern. Die durch das abgelaufene Bundesprogramm wegfallenden Plätze werden durch die Landesförderung kompensiert. Das Land Hessen hat die eingeplanten Mittel entsprechend aufgestockt. Grundlage für diese Entscheidungen waren auch Rückmeldungen aus der Trägerlandschaft, die ein hohes Interesse an dieser Ausbildungsform zeigen. Antragsberechtigt sind die Träger von Kindertageseinrichtungen mit einer gültigen Betriebserlaubnis. Im Rahmen des Landesprogramms ist im Unterschied zu dem im Jahr 2019 durchgeführten Bundesprogramm kein Interessenbekundungsverfahren vorgesehen; stattdessen ist eine direkte Antragsstellung möglich.
Geplant ist ein elektronisches Antragsverfahren. Konkrete Informationen zum Antragsverfahren sowie alle relevanten Dokumente werden voraussichtlich in KW 25 auf der Homepage
www.grosse-zukunft-erzieher.de
eingestellt.
Bis zur möglichen Antragstellung empfehlen wir, bereits jetzt den Kontakt zur Fachschule aufzunehmen und die angehängte Kooperationsvereinbarung nebst Anlage auszufüllen und durch die kooperierende Fachschule unterschreiben zu lassen. Diese muss dann im Rahmen der Antragstellung eingereicht werden. (…) Beide Dokumente sind außerdem auf der o.g. Homepage zu finden.
Um eine zügige Antragsbearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie, vorbereitend sowohl die ausgefüllte Kooperationsvereinbarung als auch die Anlage als einzelne Dokumente einzuscannen und folgendermaßen zu benennen:
Dokumentenname [Kooperationsvereinbarung / Anlage], Name der kooperierenden Fachschule sowie Nachname der/des angehenden Studierenden (Zum Beispiel: Kooperationsvereinbarung_Adolf-Reichwein-Schule_Hofmann_Sara).
Im Programmbereich II „Förderung von Anleitungsfreistellungen“ soll zeitlich befristet vom Schuljahr 2020/21 bis zum Schuljahr 2022/23 allen ausbildenden Einrichtungen eine Anleitungsfreistellung unter den Fördermodalitäten des beendeten Bundesprogramms ermöglicht werden, und zwar unabhängig von der Ausbildungsform. Das Förderverfahren im Programmbereich II wird zum 01. Oktober 2020 eröffnet. Es ist jedoch eine rückwirkende Förderung ab 01. August 2020 vorgesehen. Nähere Informationen werden folgen.
Wir werden Sie über die Eröffnung des Förderverfahrens und den Antragsweg noch einmal gesondert informieren und stehen Ihnen selbstverständlich für Rückfragen zur Verfügung (jugend@hsm.hessen.de).“
Wir bitten um Kenntnisnahme.
