Auf vielfachen Wunsch unserer Mitgliedsstädte und –gemeinden haben wir mit Schreiben vom 23.03.2020 die Oberste Landesplanungsbehörde bzw. Herrn Staatsminister Al-Wazir gebeten, die Beteiligungsfrist zum Entwurf der 4. Änderung des Landesentwicklungsplans 2000 zu verlängern, da aufgrund der Vorsorgemaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus und der damit verbundenen Einschränkungen weder die Erarbeitung qualifizierter Stellungnahmen noch die entsprechenden Gremienberatungen bis zum regulären Ende der Stellungnahmefrist am 24.04.2020 möglich sind.
Die Hessische Landesregierung hat inzwischen dieser Forderung entsprochen und mitgeteilt, dass die öffentliche Auslegung des Planentwurfs bis einschließlich 12.06.2020 und
die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen
bis einschließlich 26. Juni 2020
verlängert wird.
Im Rahmen einer am 02.04.2020 geführten Telefonkonferenz hat das Präsidium unseres Verbandes über den mit Bürgermeister-Rundmail vom 18.03.2020 bekannt gegebenen Stellungnahme-Entwurf der Geschäftsstelle beraten und im anschließenden Umlaufverfahren unverändert einstimmig gebilligt. Die Geschäftsstelle hat die Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zum Landesentwicklungsplan 2020 innerhalb der ursprünglich gesetzten Frist abgegeben bzw. eingereicht.
