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Land Hessen plant neue gesetzliche Grundlagen für die Versorgungskassen

Sie kümmern sich auf satzungsrechtlicher Grundlage um sehr lang laufende Verpflichtungen der Städte und Gemeinden: Die Kommunalen Versorgungskassen. Das Gesetz über die Versorgungskasse für die Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Hessen (Hessisches Versorgungskassengesetz) datiert tatsächlich vom 20. Juni 1943. Wegen der Bildung der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz nach Kriegsende besteht daneben ein Staatsvertrag beider Länder bzgl. der Kommunalbeamten-Versorgungskasse Nassau in Wiesbaden und der Versorgungskasse für die Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt.

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat in einem ersten Gespräch mit Versorgungskassen und Kommunalen Spitzenverbänden mitgeteilt, dass das Hessische Versorgungskassengesetz noch in der aktuellen Wahlperiode des Hessischen Landtags (sie läuft regulär bis Anfang 2024) durch eine zeitgemäße Regelung ersetzt werden soll.

Es soll laut HMdIS bei den versicherungsaufsichtsrechtlichen, besoldungs- und versorgungsrechtlichen Regelungen bleiben. Auch die staatsvertraglichen Regelungen mit Rheinland-Pfalz zu den Versorgungskassen Darmstadt und Wiesbaden sollen unangetastet bleiben. Ergänzend soll aber das Organisationsrecht und der Aufgabenkreis der Kassen geregelt werden. Eingriffe in die Struktur der Kassen sind ausdrücklich nicht vorgesehen. Das Land zeigt sich offen für eine schlanke Regelung in der Gemeindeordnung (so wie in Rheinland-Pfalz) ebenso wie für ein eigenes, umfangreicheres Gesetz (wie etwa in NRW oder Baden-Württemberg).

Aus kommunaler Sicht haben wir mit Unterstützung der Kassen den Hinweis auf die Problematik der Pensionsrückstellungen angebracht und hervorgehoben. Das Land wird nun ein erstes Eckpunktepapier erstellen und an Verbände und Kassen als Diskussionsgrundlage zuleiten.

Über den weiteren Gang der Dinge werden wir berichten.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.

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