Am 26.09.2016 hat der von der Bundesregierung initiierte Runde Tisch mit Tierschutzverbänden, Vertretern von Bund, Länder und kommunalen Spitzenverbänden zur Lage der Tierheime im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stattgefunden. Hierfür haben wir bereits in unserer Eildienstmitteilung Nr. 12 – ED 174 vom 12.10.2016 informiert. An der Sitzung nahmen Vertreter der Bundestagsfraktionen, der Bundesländer auf Staatssekretärebene, Tierschutzverbände sowie alle drei kommunalen Spitzenverbände teil. Herr Handschuh vertrat als Büroleiter des Hauptgeschäftsführers den DStGB auf der Sitzung. Ziel des Runden Tisches war die Benennung und Erörterung von Fragen und Problemen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Tierheimen stehen.
Diskutiert wurde über die angespannte finanzielle Lage der Tierheime, die diesbezüglichen Ursachen sowie mögliche Lösungsansätze. Im Zentrum stand daher die Frage der Erstattung der Unterbringungs- und Betreuungskosten von Fundtieren sowie beschlagnahmten Tieren durch die öffentliche Hand.
Als wesentliche Probleme wurden die Überfüllung der Tierheime und die unzureichende Kostenerstattung genannt. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer seitens des BMEL durchgeführten Länderabfragen von Mai 2016 zur Lage der Tierheime in Deutschland wurde die Ursache für die Überfüllung der Tierheime erörtert. Aus der Länderabfrage geht hervor, dass es 1.418 Tierheime in Deutschland mit einer Gesamtkapazität von gut 13.000 Plätzen für Hunde und 24.000 Plätze für Katzen gibt. Als ursächlich für diese Situation wurden der illegale Welpenhandel, die zunehmende Anzahl von Exoten und von verwilderten Katzen sowie die Abgabe von Tieren nach Fehl- bzw. Spontankäufen angeführt. Auch die Gefahrhundevorschriften der Länder würden im Ergebnis dazu führen, dass immer weniger Hunde in Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus und kommunalen Wohnungsgesellschaften gehalten werden dürfen. Auch dieses führt zur Abgabe von Tieren.
Vor diesem Hintergrund wurde die Frage der Kastration und Registrierung von Katzen, insbesondere auf Grundlage des § 13b Tierschutzgesetz erörtert. Länder wie Tierschutzvereinigungen befürworteten eine generelle bundesgesetzlich vorgegebene Kastrations- und Registrierungsverpflichtung. Von kommunaler Seite wurde dagegen die fehlende juristisch wie tatsächliche Möglichkeit, die entsprechende Bestimmung umzusetzen, kritisiert. Entscheidend sei zudem eine bessere Aufklärung der Tierhalter vor dem Kauf der Tiere, um Spontan- und Fehlkäufe zu verhindern. Im Hinblick auf die zunehmende Zahl von Exoten wurde seitens der Tierschutzverbände und Länder ein Verbot von Tierbörsen, auf denen Exoten angeboten werden, vorgeschlagen.
In Bezug auf die Finanzierung/Kostenerstattung der Tierheime wurde insbesondere auch die Problematik der Fundtiere und die Kostenerstattungspflicht durch die Kommunen thematisiert. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich dabei zu ihrer Verantwortung für kostendeckende Leistungsentgelte für die Unterbringung von Fundtieren in Tierheimen bekannt und hervorgehoben, dass die Kommunen ein großes Interesse an dem Erhalt der Tierheime vor Ort haben. Ein Erlass aus Sachsen-Anhalt, nachdem eine Kostentragungspflicht für Fundtiere von mindestens sechs Monaten besteht, geht deutlich über die bisherige Rechtsprechung und die vor Ort praktizierten vertraglichen Absprachen hinaus. Abgelehnt wurde insofern eine verbindliche Vereinbarung von bundesweit geltenden Eckwerten zur Kostenerstattung durch Kommunen. Insofern können allenfalls Empfehlungen an die Mitglieder der kommunalen Spitzenverbände gegeben werden. Erörtert wurde auch der Begriff „Fundtier“. Zur Bestimmung soll auch auf die Rechtsprechung zurückgegriffen werden.
Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass auch Bund und Länder ihren Anteil an einer Verbesserung der Lage der Tierheime zu leisten haben. Bei Beschlagnahmen von illegal eingeführten Tieren sollten Bundespolizei und Zoll die Unterbringungskosten übernehmen. Die Länder seien gefordert, wenn es um Investitionsaufwand für Tierheime gehe. Von Seiten der Tierschutzverbände wurden diese Forderungen ausdrücklich unterstützt.
Länder, Bund sowie Tierschutzverbände streben eine entsprechende Einigung auf Grundlage eines „Eckpunktebeschlusses“ im Rahmen einer für Ende 2016 bzw. Anfang 2017 zu terminierenden 2. Sitzung des Runden Tisches an. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich bereit erklärt, nach Befassung ihrer Gremien an einem Folgetreffen teilzunehmen.
Über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen werden wir weiter Informieren.
