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Lärmschutzregelung anlässlich der Fußball-WM 2014

Die Geschäftsstelle hatte zu Beginn diesen Jahres das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz um Mitteilung gebeten, ob beabsichtigt ist – wie in den zurückliegenden Jahren – Verordnungen über den Lärmschutz aus Anlass der Fußball-Weltmeisterschaft bzw. Fußball-Europameisterschaft zu erlassen. Unter dem 3. April 2014 hat uns das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Folgendes mitgeteilt:

„Sehr geehrter Herr Backhaus,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen anlässlich des Lärmschutzes bei der Übertragung von Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 (Public Viewing).

Auf Wunsch der Länder wird die Bundesregierung in Kürze eine Verordnung zum Lärmschutz bei der Übertragung von Spielen der Fußball-WM erlassen. Diese Verordnung wird in dieser Woche im Kabinett verabschiedet und anschließend dem Bundesrat zugeleitet, so dass rechtzeitig vor der Weltmeisterschaft mit dem Inkrafttreten zu rechnen ist.

Der mir vorgelegte Entwurf der Bundesverordnung sieht ausreichend Möglichkeiten für die Übertragung von Spielen auch nach 22 Uhr vor und bezieht auch die Außenbewirtschaftung bei Gaststätten mit ein. Daher besteht kein Bedarf an einer zusätzlichen Hessischen Landesverordnung wie in den vergangenen Jahren.

Sobald die Bundesverordnung in Kraft getreten ist, wird mein Haus ein Merkblatt für die Kommunen und Kreise mit praktischen Hinweisen zu den Zuständigkeiten und dem Verfahren herausgeben. Diese Hinweise werden selbstverständlich auch den kommunalen Spitzenverbänden zugeleitet sowie im Internet des HMUKLV veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen“

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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