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Lärmschutz im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2022

Die Bundesrepublik Deutschland hat federführend durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz am 02.11.2022, verkündet am 08.11.2022, die Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußballweltmeisterschaft 2022 mit Zustimmung der Länder erlassen. Diese gilt vom 09.11.2022 – 31.12.2022. Darin werden die Anforderungen für nicht genehmigungsdürftige Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zum Schutz gegen Lärm im Hinblick auf öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien über Veranstaltungen der Fußballweltmeisterschaft 2022 geregelt.

Anbei haben wir Ihnen die entsprechende Verordnung zur Kenntnis beigefügt.

Abteilung 2.2 – Vo/YK/SB

Abteilung 2.1 – IBR/Sie/TD

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