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Kulturfonds Energie der Bundesregierung – Internet-Plattform ist online

Der Bund hat zusammen mit den Ländern und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kulturrat über die Ausgestaltung des Kulturfonds Energie informiert. Unter www.kulturfonds-energie.de können nunmehr weiterführende Informationen abgerufen werden. Da derzeit noch die Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern abgeschlossen werden, handelt es sich noch um einen vorläufigen Stand. Eine Antragstellung soll in Kürze möglich sein, die Registrierung bzw. Vorbereitung der Antragstellung können bereits erfolgen.

 

Folgende Eckdaten zum Kulturfonds Energie sind hervorzuheben:

  • Die Förderung wird rückwirkend für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.04.2024 gewährt und erfolgt in Tranchen. Die Frist für die erste Tranche (Förderzeitraum Januar bis März 2023) läuft bis zum 30.06.2023.
  • Gefördert werden die Mehrkosten für netzbezogene Strom, Gas und Fernwärme. Die Kosten für Öl- und Pelletheizungen werden derzeit nicht berücksichtigt. Für die Berechnung der förderfähigen Kosten wird der aktuelle Arbeitspreis den historischen Kosten gegenübergestellt, wobei eine (fiktive) Einsparung des Verbrauchs berücksichtigt wird.
  • Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen. Dazu gehören auch soziokulturelle Zentren und Einrichtungen der kulturellen Bildung. Öffentliche Einrichtungen werden mit 50 Prozent der Mehrkosten unterstützt, private Einrichtungen und soziokulturelle Zentren mit 80 Prozent. Eine Kultureinrichtung wird anerkannt, wenn kulturelle Zwecke und Aktivitäten zu mind. 80 Prozent im Vordergrund stehen.
  • Es können innerhalb der Tranchen auch Sammelanträge gestellt werden. Dies kann für kleinere Einrichtungen hilfreich sein und dazu beitragen, die Bagatellgrenze von
    500 Euro zu überwinden. Auch Kommunen können ggf. Sammelanträge für ihre Einrichtungen einreichen.
  • Gefördert werden auch Kulturveranstaltende außerhalb von Kultureinrichtungen mit einem gestaffelten Pauschalbetrag.
  • Künstlerinnen und Künstler werden nicht individuell gefördert. Ebenso erfolgt keine Förderung der Arbeitsstätten für die Produktion von Kunst sowie außerhalb geschlossener Räume.

 

Ein ausführlicher FAQ-Katalog steht auf der Internet-Plattform zur Verfügung. Darüber hinaus ist eine kostenfreie Service-Hotline unter 0800/6645685 geschaltet bzw. eine Kontaktaufnahme über die E-Mail-Adresse service@kulturfonds-energie.de möglich. Es ist noch offen, ob auch noch eine Lösung für die Energieträger Öl und Holzpellets gefunden wird. Für kommunale Kultureinrichtungen stellt sich bei einer Einbindung in die Gesamtverwaltung die Frage, wie die erforderlichen Nachweise zu erbringen und die Kosten abzugrenzen sind. Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Kostennachweis über die jeweilige Kommune als Trägerin der Einrichtung erfolgen muss. Sofern für die Kultureinrichtung die Energiekosten nicht gesondert erfasst werden, es sich also nicht um eine selbstständige Einheit handelt, müssen hilfsweise andere Kategorien für eine Abgrenzung der Kosten (z. B. Quadratmeter) zugrunde gelegt
werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

GF – Hg

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