Der Bund hat im Konsens mit fast allen Bundesländern Eckpunkte für eine größere Krankenhausreform formuliert.
Wesentliche Eckpunkte des Bund-Länder-Kompromisses
Das Bundesgesundheitsministerium verlautbarte dazu:
„Ziel der Krankenhausreform ist es, unnötige Klinikschließungen zu vermeiden und flächendeckend eine qualitativ hochwertige Versorgung auch in ländlichen Regionen sicherzustellen. Das System der Fallpauschalen hat die Krankenhäuser zu stark ökonomischen Zwängen ausgesetzt. Viele Krankenhäuser sind von der Schließung bedroht, wenn sich nichts ändert. Deswegen wurde die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung eingesetzt, die Vorschläge erarbeitet hat, die dann von Bund, Ländern und Fraktionen in einem vereinbarten Verfahren konkretisiert wurden.
An den Empfehlungen der Regierungskommission orientierte sich die „Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform“ , die in mehreren Sitzungen die Ausgestaltung der Reform in konkreten Eckpunkten erarbeitete. Ziel war es u.a. , den Krankenhäusern Pauschalen für die Vorhaltung einer guten Versorgung zu geben. Die Ergebnisse wurden in einem gemeinsamen Eckpunktepapier festgehalten.
Die Einigung im Detail:
- Das überholte System der Fallpauschalen wird beendet. Stattdessen bekommen notwendige Kliniken Vorhaltepauschalen. Das heißt sie bekommen eine Art Existenzgarantie, selbst wenn sie vergleichsweise wenige Behandlungen anbieten.
- Somit bestimmt die Qualität und nicht mehr die Quantität die Versorgung. Durch das neue System der Vorhaltepauschalen erhalten Krankenhäuser die Chance, zu überleben. Patient*innen können sich darauf verlassen, dass ihre Behandlung wirklich nötig ist und gut gemacht wird.
- Der Bund legt nach der Sommerpause ein eigenes Gesetz zur Transparenz vor. Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, welches Krankenhaus welche Leistungen mit welcher Qualität anbietet. Die Transparenz-Offensive soll am 1. Januar 2024 starten.“
Abschließend wird Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach wie folgt zitiert:
„Fest steht: Ohne Reform werden viele Krankenhäuser ungesteuert Insolvenz anmelden müssen. Mit der Reform bekommen Krankenhäuser wieder eine Perspektive.“
Jeweils aktuelle Informationen…
…einschließlich einer Fragen-und-Antworten-Liste gibt es in der Internetpräsenz des Bundesgesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/krankenhausreform.html
Einschätzung der Geschäftsstelle
Die schnell gestiegenen Kosten der Krankenhäuser haben auch in Hessen viele Krankenhäuser in die roten Zahlen rutschen lassen. In Hessen sind die Landkreise, kreisfreien Städte und in bestimmten Fällen auch die Sonderstatus-Städte für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung verantwortlich, wobei diese Verpflichtung nicht zwingend durch kommunal getragene Krankenhäuser erfüllt werden muss.
Die Reform würde dabei bedeutende strukturelle Änderungen bringen. Sie müsste das Land dann im Rahmen seiner Krankenhausplanung berücksichtigen. Der Reform-Ansatz der Berücksichtigung von Vorhaltekosten ist durchaus geeignet, die Versorgung in der Fläche sichern zu helfen.
Die Reform kann aber nicht die aktuellen Finanzprobleme vieler Krankenhäuser beheben. Hier ist der HSGB der Auffassung, dass weiter gelten muss, was seit Langem gesetzlich geklärt ist: Die Krankenhausinvestitionen sind vom Land sicherzustellen, der laufende Betrieb muss aus Erlösen des jeweiligen Krankenhauses finanziert werden können. Defizite von Krankenhäusern haben in kommunalen Haushalten (eigentlich) nichts verloren.
Problematisch bleibt auch der Mangel an ärztlichem und Pflegepersonal. Auch das lässt per Gesetz allein nicht ändern.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
GF Dr.R.
