Startseite Kostenbeitragserhebung und Corona-Bekämpfungs-Regelungen

Kostenbeitragserhebung und Corona-Bekämpfungs-Regelungen

s. auch Sofort-Info 12.01.2021

Angesichts der aktuellen Appelle an die Eltern, Kinderbetreuungsangebote möglichst nicht in Anspruch zu nehmen, gibt es vielerorts Diskussionen über das Schicksal der Elternbeiträge, wenn die Eltern dem Appell folgen. Die Landesregierung hat dazu eine Beteiligung des Landes in Aussicht gestellt, wenn Elternbeiträge in solchen Fällen nicht erhoben werden.

Wie zuletzt im Eildienst vom 18.12.2020 berichtet (Eildienst Nr. 15 – ED 307), werden aktuell wegen der Beitragserhebung während des Betretungsverbots von März bis Juni 2020 bereits Gespräche zwischen Land und Kommunalen Spitzenverbänden geführt. Hierzu haben der Hessische Städte- und Gemeindebund und der Hessische Städtetag ein gemeinsames Konzept an das Land herangetragen. Kernpunkte des kommunalen Konzepts sind dabei, dass die Erstattung von Pauschalmitteln durch das Land allein an die Städte und Gemeinden erfolgt. Zudem sind die Beitragsausfälle im U3-Bereich drastisch höher, was das kommunale Konzept auch berücksichtigt. Das Land hat sich dazu noch nicht erklärt.

Auf diese laufenden Erörterungen zwischen Land und Spitzenverbänden bezieht sich das Land in der Pressemitteilung. Wann genau wie viel Geld an die Städte und Gemeinden fließt, steht aber noch nicht fest.

In einer Pressemitteilung der Landesregierung vom 12.1.2021 heißt es dazu im Wesentlichen:

„Familien kommen dem nach und helfen somit, Infektionsrisiken zu verringern. Wenn keine Betreuung in der Kita erfolgt, ist es richtig, dafür auch keine Beiträge zu erheben. Das Land unterstützt Familien und Kommunen daher mit 12 Millionen Euro pro Monat, um diese Beiträge auszugleichen. Das ist familien- und kommunalfreundlich und ein weiterer Baustein, um gemeinsam durch die Corona-Krise zu kommen“, sagten heute Hessens Finanzminister Michael Boddenberg und Hessens Minister für Soziales und Integration Kai Klose.

Die 12 Millionen Euro stehen zunächst für den Lockdown-Monat Januar zur Verfügung. Sollten die Beschränkungen verlängert werden, gilt die Unterstützung des Landes weiterhin. Hessen hatte bereits im vergangenen Jahr 40 Millionen Euro bereitgestellt, um Kita-Beiträge für die Zeiten vorübergehender Schließungen mit auszugleichen. Kinderbetreuung ist eine kommunale Aufgabe.

Das Land schafft nun erneut überall in Hessen dieselben familienfreundlichen Rahmenbedingungen, indem es den Kommunen die Elternbeiträge pauschal zur Hälfte ausgleicht, wenn diese oder in Abstimmung mit diesen die freien Träger) die Eltern von der Beitragspflicht befreit haben oder dies jetzt noch tun. Zur konkreten Umsetzung der pauschalen Kompensation der erlassenen Elternbeiträge werden derzeit Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden geführt.

„Das Geld für die erneute Unterstützung von Familien und Kommunen stammt aus dem Kommunalpakt. Dort hatten wir Geld zur Seite gelegt, um auf weitere Anforderungen der Corona-Krise reagieren zu können. Über die Verwendung für den erneuten Ausgleich von Kita-Beiträgen sind wir uns mit den Kommunalen Spitzenverbänden einig. Wir setzen den Kommunalpakt weiter gemeinschaftlich um“, sagten Boddenberg und Klose.

Die Hessische Landesregierung und die Kommunalen Spitzenverbände hatten sich im November über die Verteilung der für die Kommunen vorgesehenen Mittel aus dem Sondervermögen Hessens gute Zukunft sichern verständigt. Daraus sind insgesamt Hilfen des Landes von 2,5 Milliarden Euro für die Kommunen in Hessen zur Bewältigung der Corona-Krise vorgesehen. Durch weitere Zusagen des Landes erhöht sich das Volumen des Kommunalpakts auf mehr als 3 Milliarden Euro. Im Kommunalpakt wurde dabei eine Reserve vorgesehen, um in den Folgejahren im Bedarfsfall weitere Hilfen finanzieren zu können. Diese werden im Einvernehmen zwischen Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbänden vereinbart. Höhe der Reserve derzeit: rund 130 Millionen Euro.“

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abteilung 1.2 – Dr.R.

Nach oben scrollen