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Korrektur: Steuerhaushalt 2020

Im Eildienst Nr. 11 – ED 186 vom 19.8.2021 hatten wir u.a. zur Statistik des Steuerhaushalts 2020 im Vergleich zu 2019 berichtet. Dazu sind eine kleine Korrektur und eine zusätzliche Erläuterung nötig, wie eine Nachfrage eines aufmerksamen Lesers an unsere Geschäftsstelle zeigte.

 

2020

2019

Veränderung

 

kaG

krfrSt.

zus.

kaG

krfrSt.

zus.

kaG

krfrSt.

zus.

Grundsteuer A

24,7

0,5

25,2

24,1

0,5

24,6

0,6

0

0,6

Grundsteuer B

837,1

398,3

1.235,4

807,7

393,7

1.201,4

29,4

4,5

34

Gewerbesteuer (brutto)

2.307,90

2.143,30

4.451,2

2.703,8

2.746,30

5.450,1

-395,8

-603

-998,8

Gewerbesteuerumlage nach GFRG (Ausgabe)*

197,4

169,9

367,3

465,6

385,5

851,2

-268,2

-215,6

-483,8

Gemeindeanteil Einkommensteuer

2.791,30

912,1

3.703,4

2.813,40

919,3

3.732,70

-22,1

-7,2

-29,3

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

409,1

353,1

762,2

374,4

323,1

697,5

34,7

30

64,7

sonstige Steuern

69,4

34,9

105,6

80,5

42,2

124,1

-11,1

-7,3

-18,6

zusammen

6.242,2

3.672,3

9.915,7

6.338,2

4.039,5

10.379,2

-96

-367,3

-463,5

So kam in der Rubrik „zusammen“ in der ersten Veröffentlichung ein niedrigerer Betrag heraus als die Summe der darüber dargestellten Einnahmen. Hintergrund ist hier, dass die Statistik des Steuerhaushalts als Gesamtsteuereinnahmen die Steuereinnahmen der Gemeinden nach Abzug der Gewerbesteuerumlage nach dem Gemeindefinanzreformgesetz ausweist, die Gewerbesteuer in der entsprechenden Zeile darüber aber brutto, d.h. vor Abzug der Gewerbesteuerumlage ausgewiesen wird.

Zu beachten ist auch ein weiterer Sondereffekt: Zum 31.12.2019 endete die Erhebung des um 29 v.H. erhöhten Vervielfältigers für die Gewerbesteuerumlage. Die Statistik des Steuerhaushalts weist jedoch die ab 1.1.2020 geschaffene Sonderbelastung der hessischen Städte und Gemeinden aus der Heimatumlage nicht aus. Dieser einmalige Sondereffekt erklärt, warum die Einnahmen aus der Gewerbesteuer (brutto) landesweit zwar um rd. 999 Mio. Euro zurückgingen, die Steuereinnahmen der Gemeinden insgesamt aber „nur“ um 463,5 Mio. Euro.

Für das Aufkommen der Grundsteuer B 2019 war ein überhöhter Betrag angegeben. Wir bitten um Entschuldigung.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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