Unser Bundesverband, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, hat mitgeteilt, dass das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) darüber informiert hat, dass seit Anfang des Jahres 2017 die Möglichkeit besteht, das Kontenabrufverfahren nach § 93 Abs. 7 AO auch elektronisch durchzuführen. Das Verfahren bietet den Vorteil einer deutlich schnelleren Bearbeitung, da Ergebnisse im Regelfall innerhalb von 2 bis 3 Werktagen vorliegen und als PDF-Dokument bereitgestellt werden.
Das elektronische Kontenabrufverfahren wird über das BZStOnline-Portal bereitgestellt und garantiert eine gesicherte und verschlüsselte Übertragung der Daten zwischen den kommunalen Stellen und dem BZSt. Das BZSt bietet bei der Registrierung im BZStOnline-Portal www.elsteronline.de/bportal/Oeffentlich.tax und bei Einrichtung des Zugangs zum elektronischen Verfahren nach eigenen Angaben umfangreiche Hilfestellung.
Sowohl bei der Registrierung als auch danach stehen mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BZSt unter Telefonnummer 0228-406/4538 und per E-Mail E-Kontenabruf@bzst.bund.de für Fragen zur Verfügung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
