Startseite Konnexitätsprinzip: Kommunale Spitzenverbände erneuern Konnexitätsforderungen und melden weitere Konnexitätsfälle

Konnexitätsprinzip: Kommunale Spitzenverbände erneuern Konnexitätsforderungen und melden weitere Konnexitätsfälle

Der Hessische Städte- und Gemeindebund, der Hessische Landkreistag und der Hessische Städtetag haben mit gemeinsamem Schreiben vom 04.02.2016 erneut eine Vielzahl konnexitätsrelevanter Vorgänge an das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) gemeldet.

Im Bereich der Aufgaben kreisangehöriger Städte und Gemeinden hat der Hessische Städte- und Gemeindebund als neuen Punkt die Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe benannt, bezüglich derer die Gefahr gesehen wird, dass die in § 10 des Fehlbelegungsabgabengesetzes (FBAG) vorgesehenen Verwaltungskostenpauschale nicht ausreichend sein wird. Ob sich diese Sorge als berechtigt herausstellt, hängt insbesondere davon ab, in welchem Umfang Städte und Gemeinden mit geringem Wohnungsbestand von der Verpflichtung zur Erhebung der Fehlbelegungsabgabe befreit werden.

Eine Reihe von Punkten aus den Vorjahren sind dabei nach wie vor ungelöst, darunter so gewichtige Positionen wie die Mehrbelastungen aus der U3-Kinderbetreuung und der Vorgaben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.

Soweit die Mehrbelastungen der Gemeinden nicht separat ausgeglichen werden – das würde eine einvernehmliche Einschätzung der Konnexitätsrelevanz der Vorgänge zwischen Land und Kommunen voraussetzen -, wird sich die Geschäftsstelle selbstverständlich mit Nachdruck für eine Berücksichtigung der kommunalen Belastungen bei der Dotierung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) einsetzen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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