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Konjunkturpaket des Bundes und Kommunen

Das am 4. Juni verkündete Konjunkturpaket des Bundes enthält auch eine Reihe kommunalrelevanter Teile. Nach Auswertung der aktuell verfügbaren Informationen lässt sich dazu im Überblick festhalten, dass die kommunale Ebene insgesamt in folgenden Bereichen profitieren soll:

(hier Grafik Konjunkturpaket Hilfen für Kommunen abrufen)

Zu den einzelnen Bereichen haben uns erste praktische Rückfragen erreicht.

  1. Politisches Programm bedarf noch der Umsetzung

Generell müssen die im Koalitionsausschuss von CDU, SPD und CSU unter der Überschrift „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ vereinbarten Maßnahmen jetzt noch im Wege der Gesetzgebung umgesetzt werden. Von daher handelt es sich bei den Beschlüssen des Koalitionsausschusses zunächst einmal um ein politisches Programm, das noch eine Reihe zentraler praktischer Fragen unbeantwortet lässt. Auch sind in einigen Bereichen auch Verfassungsänderungen nötig. In anderen Bereichen muss die EU-Kommission eingeschaltet werden.

Soweit es Konkreteres gibt, werden wir dazu genauer berichten.

  1. Ausgleich Gewerbesteuerausfälle

Damit die Kommunen weiter finanziell handlungsfähig bleiben, ist der Bund bereit, die für den größten Teil der öffentlichen Investitionen in Deutschland zuständigen Kommunen deutlich zu stärken und damit die Länder bei ihren Aufgaben zu unterstützen. Mit einem kommunalen Solidarpakt 2020 werden die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen kompensiert. Dazu gewährt der Bund für 2020 den Gemeinden gemeinsam mit den zuständigen Ländern hälftig finanziert einen pauschalierten Ausgleich.

Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass derzeit alle Einzelheiten der Verteilung dieser Mittel auf die einzelnen Städte und Gemeinden ungeklärt sind. Die Höhe der Bundesbeteiligung von 5,9 Milliarden Euro ist auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung kalkuliert, derzufolge sich bei der Gewerbesteuer 2020 Ausfälle von 11,8 Milliarden Euro ergäben. Ob dieser Betrag angepasst würde, wenn die Ausfälle höher ausfallen, ist im Beschluss nicht näher definiert. Innerhalb Hessens wäre zu klären, ob die angekündigten Pauschalzahlungen entsprechend der Gewerbesteuer in das Finanzausgleichssystem einbezogen werden.

  1. Höhere Bundesbeteiligung Kosten der Unterkunft

Zur Stärkung der Kommunen angesichts der dort ebenfalls auftretenden Steuerausfälle wird der Bund dauerhaft weitere 25% und insgesamt bis zu 75% der Kosten der Unterkunft im bestehenden System übernehmen. Wir wollen dabei verhindern, dass die Leistungen für Unterkunft und Heizung künftig im Auftrag des Bundes erbracht werden.

Die Kommunen kennen den örtlichen Wohnungsmarkt am besten und sollen deswegen weiterhin für diese Leistungen verantwortlich sein. Daher werden wir in der Verfassung abweichend regeln, dass der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende bis zu 75% tragen kann, bevor Bundesauftragsverwaltung eintritt.

Hierin läge eine finanzielle Entlastung für Kommunen – kreisfreie Städte und Landkreise – mit hohen Belastungen durch Sozialausgaben. Mittelbar könnten die kreisangehörigen Gemeinden profitieren, wenn der Druck auf die Kreisumlagehebesätze nachlässt.

  1. Kita-Investitionen

Um im Bereich der Kindergärten, Kitas und Krippen den Kapazitätsausbau zu fördern und Erweiterungen, Um- und Neubauten zu fördern, werden eine Milliarde Euro zusätzlich für Ausbaumaßnahmen bereitgestellt, die in 2020 und 2021 stattfinden. Die Mittel können auch für Umbaumaßnahmen zur Verbesserung der Hygienesituation eingesetzt werden.

Für Hessen dürfte daraus eine Aufstockung des Investitionsvolumens von 70-100 Mio. Euro ergeben. Das bedeutet nach bisherigen Erfahrungen allerdings, dass je Landkreis ein Fördervolumen von umgerechnet einer neuen Kita „abfällt“.

  1. Befristete Umsatzsteuersenkung

Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt. Hierzu gibt es Nachfragen, welche Auswirkungen das auf die Lieferung von Wasser hat. Die Geschäftsstelle wird hierzu eine Handlungsempfehlung ausarbeiten.

Siehe hierzu die gesonderte Eildienstmitteilung.

  1. Online-Zugangsgesetz

Das Online-Zugangs-Gesetz soll jetzt zügig und flächendeckend umgesetzt werden. Deshalb unterstützt der Bund Länder und Kommunen zusätzlich finanziell bei dieser Umsetzung, wenn diese das gemeinsame Architekturkonzept („einer für alle“) flächendeckend umsetzen (Volumen: rd. 1 Mrd. Euro).
 

  1. Gesundheit

Nach Vorstellung des Bundes soll mit Ländern und Kommunen ein Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst geschlossen werden, insbesondere zur Sicherung der Aufgabenwahrnehmung der Gesundheitsämter.

Ein Finanzbedarf von geplant 3 Milliarden Euro verbirgt sich hinter diesem Vorhaben: Die Patientenversorgung in Krankenhäusern spielt für die Bewältigung der Corona-Pandemie eine große Rolle. Deshalb ist eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser in Deutschland absolut notwendig. Deshalb wird ein „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ aufgelegt, aus dem notwendige Investitionen gefördert werden, sowohl moderne Notfallkapazitäten (räumlich wie in der investiven Ausstattung), als auch eine bessere digitale Infrastruktur der Häuser zu besseren (internen und auch sektorenübergreifenden) Versorgung, Ablauforganisation, Kommunikation, Telemedizin, Robotik, Hightechmedizin und Dokumentation.

Ferner sollen Investitionen in die IT- und Cybersicherheit des Gesundheitswesens, die gerade in Krisenlagen noch bedeutsamer ist, und Investitionen in die gezielte Entwicklung und die Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen, sowohl für den Normalbetrieb wie für Krisenzeiten konzeptionell aufeinander abgestimmt, zum effizienten Ressourceneinsatz aus dem Programm unterstützt werden. Die Umsetzung erfolgt über die gesetzliche Erweiterung des Strukturfonds, der bereits vor einigen Jahren gesetzlich zur Investitionsförderung zur Verbesserung regionaler stationärer Versorgungsstrukturen begründet wurde. Die Zusätzlichkeit und die Verteilung der Mittel erfolgen analog zu den geltenden Regelungen des bestehenden Strukturfonds.

  1. Investitionen

Investitionen sollen durch Erleichterungen insbesondere bei der Vergabe und der Erhöhung von Fördermitteln angeregt werden.

  1. Generelle Aussagen zur Vergabe

Um die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen schnell in konkrete Investitionsprojekte umsetzen zu können, soll das Vergaberecht temporär vereinfacht werden, etwa durch eine Verkürzung der Vergabefristen bei EU-Vergabeverfahren und die Anpassung der Schwellenwerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben in Deutschland. Die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz sowie der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleiben von diesen Regelungen unberührt. Auch die Länder sind gefordert, Vereinfachungen umzusetzen. Die Koalition ist bestrebt, die Europäische Ratspräsidentschaft Deutschlands zu nutzen, um auf europäischer Ebene ein Programm zur Entbürokratisierung, zur Beschleunigung des Planungsrechts, zur Vereinfachung des Vergaberechts und zur Reform des Wettbewerbsrechts anzustoßen. Wir prüfen im Lichte der im Herbst erwarteten EuGH-Entscheidung eine europarechtskonforme materielle Präklusion gesetzlich wiedereinzuführen.

  1. Investitionstöpfe

Eine Reihe von Investitionstöpfen wird aufgestockt:

Ganztagsschulen, Ganztagesbetreuung, Digitalpakt Schule

Hier profitieren die Schulträger, mit der Möglichkeit günstiger Auswirkungen auf die Schulumlage kreisangehöriger Gemeinden.

Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung wird beschleunigt. Länder, die Mittel für Investitionen in den Jahren 2020 und 2021 abrufen, erhalten die entsprechende Summe in den späteren Jahren der Laufzeit zusätzlich. Gleichzeitig hat die Krise gezeigt, wie wichtig Digitalisierung und digitales Lernen in der Bildung sind. Alle Schulen müssen in die Lage versetzt werden, Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander zu verbinden.

Deshalb wird im Digitalpakt Schule der Katalog der förderfähigen Investitionen erweitert. Der Bund wird sich darüber hinaus in Zukunft pauschaliert bei der Ausbildung und Finanzierung der Administratoren beteiligen, wenn die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken.
 

Sportstättenförderung des Bundes

Für die Jahre 2020 und 2021 werden zusätzliche 150 Millionen Euro für Sportstätten zur Verfügung gestellt. Dazu wird der Investitionsplan Sportstätten von 110 Millionen Euro auf 260 Millionen Euro aufgestockt.

In der Vergangenheit waren allerdings viele Kommunen nicht bereit, die hohen und kostentreibenden Anforderungen des bereits bestehenden Bundesprogramms in Kauf zu nehmen.

Eigenanteile beim Klimaschutz

Die nationale Klimaschutzinitiative sieht Förderprogramme in einer Größenordnung von jährlich 300 Mio Euro vor, die auch durch einen kommunalen Eigenanteil mitfinanziert werden. Um den Mittelabfluss insbesondere bei finanzschwachen Kommunen zu beschleunigen, werden wir den kommunalen Eigenanteil in einzelnen Programmen absenken und hierfür jeweils 50 Mio Euro in den Jahren 2020 und 2021 bereitstellen.

  1. ÖPNV

Der Bund wird die Länder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützen, da durch die Corona-Pandemie die Fahrgeldeinnahmen stark verringert sind. Dies erfolgt durch die einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro in 2020.

Der Bund wird eine Bundesrahmenregelung erarbeiten, die es den Ländern erlauben soll, ÖPNV-Unternehmen zum Ausgleich der stark verringerten Fahrgeldeinnahmen Beihilfen zu gewähren. Dafür ist eine Notifizierung durch die EU-Kommission erforderlich.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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