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Kommunen stärken gegen die Krise – Forderungen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie

Das Präsidium des Hessischen Städte- und Gemeindebundes hat in einer Videokonferenz am 9. Juni den nachfolgenden Forderungskatalog des Verbandes einmütig gebilligt:
 

Kommunen stärken gegen die Krise – Forderungen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie

Die Bekämpfung der Corona-Pandemie und deren gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen fordern auch die Städte, Gemeinden und Landkreise heraus. Über die Belastung bei der Erfüllung der Verwaltungsaufgaben hinaus führen die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu einer Vielzahl nachteiliger Entwicklungen, wenn nicht entschlossen gegengesteuert wird.

Gesellschaftlich

  • wachsen soziale Probleme wie die seit Wochen nicht mehr zuverlässig gewährleistete Teilhabe frühkindlicher Bildung und Schulbildung.
  • Freizeitangebote in Kultur, Sport und überhaupt im Ehrenamt leiden.
  • Die Unterstützung Älterer und Pflegebedürftiger durch persönlichen Kontakt kann nicht im wünschenswerten Maße sichergestellt werden.
  • Mit zunehmender Dauer einschneidender Abwehrmaßnahmen wächst die Gefahr, dass Unternehmen dauerhaft nicht mehr fortgeführt werden können und die zuletzt sehr niedrige Arbeitslosigkeit deutlich zunimmt.
  • Es entsprach einer verbreiteten und stark vertretenen Auffassung, dass es zu viele Krankenhäuser gibt und diese Angebote zentralisiert werden müssen.

Die Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Wirtschaft

  • führen auch zu großen Problemen für die Haushalte in Bund, Ländern und Kommunen. Aktuell werden die Steuerzahlungen vieler Unternehmen herabgesetzt. Selbst nach einer wirtschaftlichen Trendwende werden die Steuereinnahmen nur mit zeitlichem Verzug steigen und erst in einigen Jahren wieder das bisherige Niveau erreichen. Umgekehrt können gerade die Kommunen vor Ort viele Beiträge leisten, um die heimische Wirtschaft zu stärken.
  • Stark zurückgehende Steuereinnahmen bedrohen die kommunale Handlungsfähigkeit mindestens so stark wie nach der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise, in deren Folge mit Schutzschirm und Hessenkasse allein in Hessen zwei milliardenschwere Entschuldungsprogramme erforderlich wurden.

Umfassende Lösungsansätze lassen sich angesichts der Breite der Herausforderungen nicht formulieren. Sicher ist aber, dass

– Kommunale Investitionen gerade jetzt Arbeitsmarkt stützen können,
– die Finanzausstattung der Kommunen sichergestellt werden muss und
– die Notwendigkeit dezentraler medizinischer Versorgung neu bewertet muss.

  

  1. Arbeitsmarkt und Wirtschaft stärken – mit kommunalen Investitionen

Private Haushalte und Unternehmen stellen aktuell Investitionen zurück. Das kann zu einer dauerhaften wirtschaftlichen Krise führen. Hier kann das Land mit Investitionsmitteln für die Kommunen einen großen Beitrag leisten, dass Handwerk und Mittelstand Arbeitsplätze erhalten können.

Warum das Land hier gefordert ist? Sinken die kommunalen Einnahmen, lenkt die Gemeindehaushaltsverordnung die Rotstifte in den Kämmereien auf Investitionen. Auch von der Sache her sind Baumaßnahmen am ehesten aufschiebbar – anders als regelmäßige und weitestgehend vorgegebene Ausgaben wie beispielsweise Gehälter, Betriebskosten öffentlicher Einrichtungen oder auch Umlagen im Finanzausgleich.

Wir fordern: Ein Investitionsprogramm für Kommunen stützt Handwerk und Mittelstand. Es soll nicht zusätzliche Projekte ermöglichen, sondern Voraussetzungen schaffen, das Notwendige mit unbürokratischer Unterstützung zu tun. Positive Beispiele gibt es, wie

  • das 2011 einmalig sehr unbürokratisch erfolgte Schlaglochprogramm oder
  • auch das Modell der Investitionspauschalen. Denn es besteht ein hoher Investitions- und Instandhaltungsbedarf bei der kommunalen Infrastruktur.
  • Auch ist jetzt ein guter Zeitpunkt, den hohen Investitionsbedarf im Kinderbetreuungsbereich mit einem Investitionsprogramm kurzfristig in weitaus stärkerem Maße zu befriedigen als bisher geplant – flächendeckend werden zusätzliche Kita-Plätze gebraucht. So könnten viele tausend kleinere und größere Aufträge dezentral vergeben werden. Das stärkt gerade Handwerk und Mittelstand.
  • Kommunale Forstbetriebe sind wie alle anderen Forstbetriebe nach zwei Dürrejahren vor große finanzielle Herausforderungen gestellt, die Berücksichtigung finden sollten.

    Und: Das kommunale Haushaltsrecht darf den jetzt nötigen Investitionen nicht entgegenstehen.

  1. Laufende Ausgaben der Kommunen sichern

Eine wirtschaftliche Rezession lässt eine Vielzahl kommunaler Einnahmequellen stark schrumpfen und Ausgaben etwa im Sozialbereich wachsen.

Fallen eigene Mittel aus und wachsen die Aufgabenlasten, ist das Land laut Grundgesetz und Landesverfassung in der Pflicht, durch Aufstockung der kommunalen Einnahmen zumindest die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen zu sichern. In diesem Rahmen sind auch die Schieflagen zwischen den kommunalen Gruppen im Ausgleichsjahr 2020 zu bereinigen. Die Landesverfassung enthält zur Sicherung der kommunalen Finanzausstattung sogar eine Ausnahme von der Schuldenbremse (Art. 141 Abs. 2 HV). Klar ist: Sparrunden der letzten Jahre und deutliche Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuern lassen sich in einer wirtschaftlichen Krise erst recht nicht wiederholen.

Wir unterstützen das Land bei Bemühungen, bei der finanziellen Stützung der Kommunen auch den Bund ins Boot zu holen – aber letztverantwortlich ist das Land. Der Bund könnte leicht helfen: Insbesondere den gewerbesteuerstarken Kommunen durch Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer, einkommensteuerstärkeren Kommunen durch Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und – wie angekündigt – insbesondere den ärmeren Landkreisen und Großstädten durch eine höhere Beteiligung an den Kosten der Unterkunft.

Daher fordern wir, dass die verfassungsrechtlich garantierte finanzielle Mindestausstattung gewährleistet wird und ein Kostenausgleich für die in der Corona-Krise übertragenen Aufgaben nach dem Konnexitätsprinzip erfolgt.

  1. Schutzschirm und Hessenkasse den veränderten Bedingungen anpassen

Der kommunale Schutzschirm und die Hessenkasse haben in Zeiten wachsender Steuereinnahmen und dank großer örtlicher Konsolidierungsanstrengungen einigermaßen funktioniert, auch wenn vielerorts Ausgaben gekürzt wurden und insbesondere die Steuerbelastungen stark gestiegen sind. Der ab 2013 umgesetzte Schutzschirm und das 2018 erfolgte Entschuldungsprogramm der Hessenkasse stehen nebeneinander und betreffen einen identischen Kreis von Kommunen. Die Eigenbeiträge der Hessenkasse müssen ausgesetzt werden können.

Wir fordern, die Verpflichtungen aus den Entschuldungsprogrammen Schutzschirm und Hessenkasse zusammenzuführen und zu Gunsten der Kommunen an die bestehende Situation anzupassen.

Hinweis der Geschäftsstelle: Das wird voraussichtlich auch erfolgen, in diese Richtung weist der Entwurf des Corona-Kommunalpaket-Gesetzes der Landesregierung vom 8. Juni 2020. Siehe dazu die gesonderte Eildienstmitteilung.

 

  1. Auch kleinere Krankenhäuser erhalten und stärken

Der derzeit diskutierte Entwurf des Krankenhausplans des Landes geht noch davon aus, dass es in Hessen zu viele und zu kleine Krankenhäuser gibt. Dem ist der Hessische Städte- und Gemeindebund bereits entgegengetreten. Die Erfahrungen mit der Pandemie zeigen, dass ausreichende Kapazitäten nicht nur anhand einer Normalsituation bemessen werden dürfen, sondern Vorsorge getroffen werden muss. Eine dezentrale Struktur ist auch weniger krisenanfällig.

Wir fordern deshalb, dass landespolitisch auch der Erhalt kleinerer Krankenhausstandorte und deren finanzielle Absicherung angestrebt wird.

  1. Ärztliche Versorgung wirksam sichern

 

Ein Mangel an Arztpraxen ist zunehmend ein Problem auf dem Land, aber auch im Ballungsraum. Die in erster Linie verantwortliche Kassenärztliche Vereinigung erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag nicht vollständig. Auch bekommen kommunal getragene Medizinische Versorgungszentren eher Steine in den Weg gelegt.

 

Wir fordern deshalb, die Aufgaben der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung neu zu regeln.

 

  1. Ausgleich für die ausfallenden Elternbeiträge

 

Zu den einschneidenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens über viele Wochen hinweg gehört die weitgehende Schließung von Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Bevölkerung hat diese Maßnahmen sehr weitgehend akzeptiert. Gerade mit Blick auf die erheblichen Belastungen der Familien aufgrund der wegfallenden Betreuungsangebote sollte Hessen dem Beispiel anderer Länder folgen, und den Kita-Trägern ermöglichen, auf Elternbeiträge für die Dauer der Betretungsverbote zu verzichten und diese den Trägern zu ersetzen.
 

Wir fordern

  • auch für Hessen eine landesweite Regelung für den Ausgleich der Elternbeiträge, die für die Dauer der Corona-bedingten Schließung mangels Akzeptanz nicht geltend gemacht werden und
  • eine vorübergehende Lockerung der Standards für Gruppengrößen, um die wachsende Nachfrage nach Betreuungsplätzen befriedigen zu können, bis erforderliche neue Raumkapazitäten geschaffen sind.

 

  1. Schwimmbäder finanziell unterstützen

 

Der Betrieb von Schwimmbädern ist derzeit weitgehend Sache der Standortgemeinden. Zuweisungen zu Investitionen wie etwa durch das SWIM-Programm reichen dabei nicht aus.

Wir fordern: Kurzfristig sollte über die gemachten Zusagen hinaus auch ein Einstieg in eine dauerhafte Mitfinanzierung der Betriebskosten erfolgen. Denn aktuell leiden alle Bäder, nicht allein die sanierungsbedürftigen unter ihnen.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.         

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