Das Hessische Statistische Landesamt hat jetzt auch die Gewerbesteuereinnahmen im 4. Quartal 2020 und im Gesamtjahr 2020 veröffentlicht. Wie beim Einkommensteueranteil fiel auch das Gewerbesteueraufkommen 2020 etwas besser aus als in der November-Steuerschätzung vorhergesagt.
In der Pressemitteilung teilt das Hessische Statistische Landesamt dazu mit.
Im Jahr 2020 verringerten sich die Gewerbesteuereinnahmen im Vergleich zum Jahr 2019 um etwa eine Milliarde Euro auf 4,45 Milliarden Euro. Dies entsprach einem Rückgang von 18,3 Prozent. Nur 2009, im Folgejahr der Finanzmarktkrise, nahmen die Gewerbesteuereinnahmen noch stärker ab. Damals fielen die Einnahmen in Hessen gegenüber dem Vorjahr um 26,3 Prozent.
Etwa die Hälfte des Einbruchs im Jahr 2020 war auf einen immensen Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen in Frankfurt am Main zurückzuführen. Sie sanken um 25,0 Prozent auf 1,51 Milliarden Euro. Zuletzt waren sie im Jahr 2013 mit 1,42 Milliarden Euro auf einem niedrigeren Niveau.
Entwicklung im Jahr 2020 nach Quartalen
Maßgeblich zur negativen Jahresbilanz von insgesamt minus 18,3 Prozent trug das Gewerbesteueraufkommen im 2. Quartal 2020 bei: Mit einem Rückgang in Höhe von 38,3 Prozent wies es den mit Abstand größten Einbruch im Jahresvergleich auf. Die Gewerbesteuereinnahmen in den anderen drei Quartalen gingen nicht so stark zurück: Im ersten Quartal 2020 lag das Minus bei 8,3 Prozent, im dritten Quartal bei 18,7 Prozent, im vierten Quartal ergab sich ein Minus von 6,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal.
Entwicklung in den hessischen Städten
Vor allem in den kreisfreien Städten, die zusammen 48,2 Prozent des hessischen Gewerbesteueraufkommens im Jahr 2020 verzeichneten, gingen die Einnahmen deutlich zurück: In den kreisfreien Städten Darmstadt, Kassel, der Stadt Offenbach am Main und Wiesbaden sanken die Gewerbesteuereinnahmen um minus 9,4 Prozent bis minus 18,7 Prozent und damit etwas weniger stark als in Frankfurt am Main mit einem Minus von 25,0 Prozent. Positiv entwickelte sich hingegen die Situation der Universitätsstadt Marburg, die sowohl im Jahr 2019 als auch im Jahr 2020 Einnahmen von etwas mehr als 100 Millionen Euro generierte. Mit diesem Ergebnis zählt Marburg zu den sechs Kommunen in Hessen, die mindestens 100 Millionen Euro an Gewerbesteuer einnahmen. In dieser inoffiziellen Rangliste ist Offenbach am Main (49 Millionen Euro) als einzige kreisfreie Stadt nicht vertreten. Neben Marburg stehen die kreisfreien Städte Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel und Wiesbaden auf dieser Liste. Vervollständigt wird sie durch die Stadt Eschborn (228 Millionen Euro).
Gewerbesteuereinnahmen in den kreisangehörigen Gemeinden sowie den Regierungsbezirken
Betrachtet man die Summe der Ergebnisse der kreisangehörigen Gemeinden auf Landkreisebene, dann zeigt sich, dass auch in den Landkreisen im Jahr 2020 insgesamt ein Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen war. Ihre Spanne lag dabei zwischen einem Minus von 33,0 und 3,5 Prozent.
Einzig der Main-Taunus-Kreis wies ein Plus auf: Die Gewerbesteuereinnahmen stiegen im Jahr 2020 gegenüber 2019 um 15,4 Prozent aufgrund der hohen Einnahmen der Stadt Eschborn.
Kaum Fehlbuchungen
Aufgrund eines Hinweises des Hessischen Ministeriums der Finanzen (HMdF) hatte unsere Geschäftsstelle die Mitgliedsstädte und –gemeinden per Sofort-Info vom 21.1.2021 gebeten, die Meldung der Gewerbesteuerkompensationszahlungen und der Gewerbesteuer im 4. Quartal beim Hessischen Statistischen Landesamt (HSL) zu überprüfen. Laut HMdF gab es im Ergebnis lediglich bei 7 Kommunen nachträglich Änderungen. 4 davon hatten die Kompensationszahlung vom Oktober als Einzahlung aus Gewerbesteuer gemeldet, während in 3 Fällen anderweitige Gewerbesteuerkorrekturbedarfe vorlagen.
Das HMdF führt weiter aus: „Folglich sind das verhältnismäßig hohe Gewerbesteueraufkommen im 4. Quartal und die damit verbundenen Forderungen an die Kommunen nicht auf eine massenhaft fehlerhafte Datengrundlage zurückzuführen. Die Begründung liegt vielmehr schlichtweg in der positiven Entwicklung des 4. Quartals bzw. in der relativ schlechten des 3. Quartals: Anderes als in den Vorjahren, in denen die Gewerbesteuereinzahlungen sehr gleichmäßig auf die einzelnen Quartale verteilt waren, ist die Gewerbesteuer im Jahr 2020 aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie Mitte des Jahres stark zurückgegangen; im 2. und 3. Quartal lässt sich eine „negative Delle“ feststellen (bspw. wurden im 2. Quartal 2020 nur rund 880 Millionen € Gewerbesteuereinzahlungen erzielt). Das 4. Quartal 2020 kommt dagegen erfreulicherweise dem Niveau des Vorjahres relativ nahe.
Damit gehen jedoch auch die bereits angesprochenen Anpassungen bei der Gemeindemitteilung für das 4. Quartal einher: Da die Berechnung der Vorauszahlung des 4. Quartals auf Grundlage des 3. Quartals erfolgt, sind Gewerbesteuer- und die Heimatumlage in der Vorauszahlung bei einigen Kommunen deutlich zu niedrig angesetzt worden. Dementsprechend ergeben sich für das 4. Quartal nun Forderungen gegenüber diesen Kommunen.“
Hintergrund der „Delle“ dürfte sein, dass die durch Erlasse der Obersten Finanzbehörden in Bund und Ländern im März 2020 eröffneten Möglichkeiten zur Herabsetzung von Vorauszahlungen bzw. Stundungen nicht mehr so stark in Anspruch genommen wurden und zunächst auch am 31.12.2020 ausliefen (zum zwischenzeitlich bekannt gemachten neuen diesbezüglichen Erlass vgl. die gesonderte Mitteilung in diesem Eildienst).
Erster Überblick über die Einnahmeentwicklung 2020
Für drei zentrale steuerliche Einnahmequellen liegen jetzt die Ergebnisse vor (in Mio. Euro):
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Ist-Ergebnis 2020 |
Ist-Ergebnis 2019 |
Veränderung 2020 gegenüber 2019 |
November-Steuerschätzung 2020 (regionalisiert) |
Unterschied Ist-Ergebnis zu November-Steuerschätzung |
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Gemeindeanteil Einkommensteuer |
3.585,5 |
3.762,0 |
-176,5 |
3.555 |
+30,5 |
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Gewerbesteuer brutto |
4.451,1 |
5.450,1 |
-999,0 |
4.223 |
+228,1 |
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Gemeindeanteil Umsatzsteuer |
763,3 |
693,2 |
70,1 |
762 |
+1,3 |
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Zusammen |
8.799,9 |
9.905,3 |
-1.105,4 |
8.540 |
+259,9 |
Als erstes Fazit lässt sich festhalten, dass 2020 mit Gewerbesteuer und Gemeindeanteil an der Einkommensteuer die beiden steuerlichen Haupteinnahmequellen der Gemeinden einbrachen. Die Pauschalzahlungen für Gewerbesteuerausfälle 2020 in Höhe von landesweit 1.213 Mio. Euro glichen das aber – einmalig – etwas mehr als aus. Eine Stützungsaktion von vergleichbarer Größenordnung wird es für die Kommunalfinanzen 2021 und 2022 voraussichtlich nicht geben. Die Pauschalzahlungen für Ausfälle bei der Gewerbesteuer werden auf Grundlage von § 70a des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes (HFAG) allerdings dergestalt in die Berechnung von Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen einbezogen, dass diese in den Ausgleichsjahren 2021 und 2022 den für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen zentralen Grundbetrag stabilisieren. Von daher wirkt diese Stützungsaktion von Bund und Land im positiven Sinne sowohl 2021 als auch 2022 zu Gunsten aller Städte, Gemeinden und Landkreise im KFA weiter. Gerade diese beiden Jahre werden aus heutiger Sicht aber eine besonders kritische Einnahmesituation zeigen, mit einem Tiefpunkt im Jahr 2021.
Für die Gewerbesteuer brutto (2020 einschl. der Pauschalzahlungen von Bund und Land), die Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer ergibt sich folgende Entwicklung (eigene Darstellung auf Grundlage der letztverfügbaren Statistik und regionalisierte November-Steuerschätzung):
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2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
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Gemeindeanteile und Gewerbesteuer brutto (2020 einschl. Pauschalzahlungen f. Ausfälle) |
9.905,3 |
10.012,9 |
9.223,0 |
9.509,0 |
9.899,0 |
10.426,0 |
Und die Ausgaben?
Für die Ausgabenseite liegen aktuell lediglich Daten für die ersten drei Quartale vor. Laut Statistischem Bundesamt (Kassenstatistik des öff. Gesamthaushalts, 1.-3. Quartal) sanken die bereinigten Ausgaben der Kommunen minimal von 17.085 Mio. Euro in den ersten drei Quartalen 2019 auf 16.797 Mio. Euro in den ersten drei Quartalen 2020 (-288 Mio. Euro). Den öffentlichen Haushalten mit ihren hohen Anteilen an Personalausgaben, Sozialleistungen und Umlageverpflichtungen ist eine kurz- und mittelfristige Anpassung der Ausgaben an die Einnahmen verwehrt. Im Gegenteil nehmen bestimmte Ausgabenarten, insbesondere im Sozialbereich, in Krisenzeiten sogar überproportional zu.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2-Dr.R./Rau./Ju.
