Das Statistische Landesamt hat die Bescheide zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen auf den Zensus-Stichtag 15.5.2022 bekanntgegeben. Die Kommunalen Spitzenverbände wollen neben der Frage der rechtlichen Überprüfbarkeit (s. dazu Meldung HSGB Kompakt Nr. 191/24 vom 28.11.2024) die Angelegenheit auch inhaltlich nicht auf sich beruhen lassen. Auf Initiative des HSGB haben die hessischen Kommunalen Spitzenverbände sich an die Staatssekretäre der in Hessen zuständigen Ministerien gewandt. Ziel: Korrekturmöglichkeiten suchen und den nächsten regulären Zensus 2031 weniger fehleranfällig machen.
Wortlaut des Schreibens
„Zensus 2022 und Vorbereitung des Zensus 2031
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Kuhn,
sehr geehrter Herr Staatssekretär Rößler,
sehr geehrter Herr Staatssekretär Becker,
sehr geehrte Damen und Herren,
Methodik und Ergebnisse des Zensus zum Stichtag 15.5.2022 lösen in der kommunalen Familie weiterhin sehr kritische Diskussionen aus. Es ist insbesondere nicht vermittelbar, dass die Städte und Gemeinden einerseits gesetzlich verpflichtet sind, Melderegister nach Vorgaben von Bund und Land zu führen, auf dieser Grundlage beispielsweise Wahlen auf allen Ebenen unbeanstandet durchzuführen und dann andererseits insbesondere mit Blick auf ihre finanzielle Ausstattung auf Grundlage von Zahlen behandelt zu werden, deren Ableitung nicht nachgeprüft werden darf. Einige Mitglieder unserer Verbände streben nachdrücklich eine gerichtliche Überprüfung der amtlichen Feststellungen der Einwohnerzahlen an.
Wir kritisieren hier ausdrücklich nicht das Hessische Statistische Landesamt, das die gesetzlichen Vorgaben lediglich vollzieht.
Wir bitten das Land nachdrücklich um eine intensive gemeinsame Suche nach Antworten zu zwei Fragestellungen:
- Gibt es praktische Möglichkeiten, etwa durch das Zusammenspiel von Überprüfungen durch örtliche Meldebehörden und die Bevölkerungsfortschreibung zu späteren Stichtagen unplausible Zensus-Ergebnisse wieder wenigstens teilweise zu korrigieren?
- Welche Vorkehrungen können getroffen werden, um anlässlich des nächsten turnusmäßig 2031 anstehenden Zensus das Verfahren zu verbessern und ggfls. auch Überprüfungs- und Korrekturmöglichkeiten vorzusehen?
Diese Themenkreise betreffen die Staatskanzlei, das Innen- und Finanzressort. Wir bitten um eine zeitnahe gemeinsame Erörterung.“
Hinweise der Geschäftsstelle
Auch in anderen Bundesländern schlägt das Zensus-Ergebnis durchaus noch Wellen. Es zeichnen sich gerichtliche Überprüfungen der Feststellungen der amtlichen Einwohnerzahlen für einige Kommunen ab. Mit Ergebnissen ist allerdings erst in einigen Jahren zu rechnen. Daher muss parallel versucht werden, Korrekturmöglichkeiten zu sondieren und auch die Rechtsgrundlagen für den Zensus 2031 frühzeitig zu beeinflussen. Denn dessen Grundlagen werden zwingend in der nächsten Bundestagswahlperiode zu regeln sein.
1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju/Fe
