Startseite „Kommunales Beratungszentrum – Partner der Kommunen“ im Hessischen Innenministerium Angebot einer kostenfreien Beratung in Fragen der Haushalts- und Finanzpolitik

„Kommunales Beratungszentrum – Partner der Kommunen“ im Hessischen Innenministerium Angebot einer kostenfreien Beratung in Fragen der Haushalts- und Finanzpolitik

Seit 2015 hat das Kommunale Beratungszentrum – zu dem auch das Kompetenzzentrum für interkommunale Zusammenarbeit gehört – bis zum Jahresende 2020 mittlerweile 199 Beratungsgespräche in Fragen der Finanz- und Haushaltspolitik mit Gemeinden, Städten und Landkreisen geführt.

Mit Blick auf die Haushalts- und Finanzlage der hessischen Kommunen stellt die Corona-Pandemie bei steigenden Aufwendungen und gleichzeitig stark gesunkenen Erträgen die Kommunalhaushalte vor große Herausforderungen. Zur Auslotung von Konsolidierungspotentialen und zur Erstellung einer individuell auf Ihre Kommune abgestimmten Konsolidierungsempfehlung verweist auch der aktuell gültige Finanzplanungserlass auf das Beratungsangebot des Kommunalen Beratungszentrums.

Mit dem Angebot der Durchführung einer Kommunalberatung bietet die Landesregierung den Kommunen an, ihnen bei allen Fragen zur Haushaltskonsolidierung unterstützend zur Seite zu stehen.

Organisatorisch angesiedelt beim Kommunalen Beratungszentrum – Partner der Kommunen im Hessischen Innenministerium obliegt die operative Beratungstätigkeit, beginnend mit der Analyse des kommunalen Haushalts bis hin zur Präsentation der Ergebnisse, dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs in seiner Funktion als Landesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung.

Die Beratung, führt von einer Haushaltsanalyse, die auch die finanziellen Rahmenbedingungen und den Status Quo der Haushalts- und Finanzlage der Kommune beleuchtet, über interkommunale Vergleiche zu   einer Konsolidierungsempfehlung für die jeweilige Kommune.

Alle Teilbereiche des kommunalen Haushalts sind Bestandteil der Beratung. Vor jeder Kommune liegen andere Herausforderungen, auf die individuell eingegangen wird.

Das Ergebnis der Analyse wird in einer Präsentation zusammengefasst und im Rahmen eines Gesprächstermins den kommunal Verantwortlichen aus Verwaltung und ggf. Politik vorgestellt. Die Bürgermeisterin oder. der Bürgermeister bzw. die Landrätin oder der Landrat entscheiden, wer seitens der Kommune an dem Gespräch teilnimmt.

Seit vergangenem Jahr bieten wir auch eine Online-Beratung an, um auch in Zeiten der Kontaktbeschränkungen die Durchführung von Haushaltsberatungen anbieten zu können.

Nach der Prämisse „Alle Akteure an einem Tisch“, setzt die Kommunalberatung auf einen offenen Dialog. Durch Beteiligung der Kommunalabteilung des HMdIS und der kommunalen Referate des HMdF können alle relevanten Fragen zur Haushaltskonsolidierung erörtert werden.

Jeder Kommune werden umfangreiche Vorschläge unterbreitet, wie sie konsolidieren kann, aber die Kommune allein entscheidet am Ende, ob und ggfs. welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen.

Neben der Übersendung des aktuellen Haushaltsplans, des letzten aufgestellten Jahresabschlusses sowie des aktuellen Berichts über den Haushaltsvollzug muss lediglich ein kurzer Fragebogen ausgefüllt werden. Wir wollen hierdurch gewährleisten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Inanspruchnahme des Beratungsangebots wenig Arbeitszeit aufbringen müssen. Alle weiteren und erforderlichen Daten für Ihre Kommune rufen die Mitarbeiter des Landesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung bei anderen Stellen ab.

Das Beratungsangebot ist ein freiwilliges Angebot, das Ihre Kommune kostenlos in Anspruch nehmen kann. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: bnsk-hessen.de.

Bei Fragen zum Ablauf einer Beratung stehen Ihnen Herr Spandau und Frau Willkommen gern zur Verfügung.

Sie erreichen uns telefonisch über die Geschäftsstelle im Hessischen Innenministerium : 0611 / 353-1529 oder per eMail: BNSK_KIKZ@hmdis.hessen.de            

 

Abteilung 1.1 – RU

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