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Kommunaler Klimaschutz – Kommunalrichtlinie öffnet neues Antragsfenster

Vom 01. Juli bis 30. September 2017 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere lokale Akteure über die BMUB-Kommunalrichtlinie wieder Förderanträge stellen. Förderfähig sind Klimaschutzinvestitionen, Projekte, Energiesparmodelle und das kommunale Klimaschutzmanagement. Rund 1 500 Anträge sind in diesem Jahr zwischen Januar und März bereits eingegangen. Das beantragte Gesamt-Fördervolumen beträgt bisher rund 75 Millionen Euro. 

Die Kommunalrichtlinie ist das zentrale Förderinstrument für den kommunalen Klimaschutz und bietet ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten. Unterstützt werden unter anderem:

  • Einstiegsberatungen und Energiesparmodelle,
  • Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten,
  • Umsetzung der Konzepte durch ein Klimaschutzmanagement sowie
  • die Förderung kommunaler Klimaschutzinvestitionen, wie zum Beispiel die Sanierung von Beleuchtungs- und Belüftungsanlagen sowie Mobilität und Green-IT. 

Anträge können zwischen dem 01. Juli bis 30. September 2017 beim Projektträger Jülich gestellt werden. 

Auskunft und telefonische Beratung:

Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz

Zimmerstr. 13-15, 10969 Berlin

Telefon: 030 39001-170

E-Mail: skkk@klimaschutz.de

Internet: www.klimaschutz.de/kommunen

Weitere Informationen: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie 

 

(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 2817 vom 14. Juli 2017)

 

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