Vom 01. Juli bis 30. September 2017 können Kommunen, kommunale Unternehmen, Sportvereine und andere lokale Akteure über die BMUB-Kommunalrichtlinie wieder Förderanträge stellen. Förderfähig sind Klimaschutzinvestitionen, Projekte, Energiesparmodelle und das kommunale Klimaschutzmanagement. Rund 1 500 Anträge sind in diesem Jahr zwischen Januar und März bereits eingegangen. Das beantragte Gesamt-Fördervolumen beträgt bisher rund 75 Millionen Euro.
Die Kommunalrichtlinie ist das zentrale Förderinstrument für den kommunalen Klimaschutz und bietet ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten. Unterstützt werden unter anderem:
- Einstiegsberatungen und Energiesparmodelle,
- Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Klimaschutzteilkonzepten,
- Umsetzung der Konzepte durch ein Klimaschutzmanagement sowie
- die Förderung kommunaler Klimaschutzinvestitionen, wie zum Beispiel die Sanierung von Beleuchtungs- und Belüftungsanlagen sowie Mobilität und Green-IT.
Anträge können zwischen dem 01. Juli bis 30. September 2017 beim Projektträger Jülich gestellt werden.
Auskunft und telefonische Beratung:
Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz
Zimmerstr. 13-15, 10969 Berlin
Telefon: 030 39001-170
E-Mail: skkk@klimaschutz.de
Internet: www.klimaschutz.de/kommunen
Weitere Informationen: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie
(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 2817 vom 14. Juli 2017)
