Startseite Kommunaler Finanzausgleich im Doppelhaushalt 2018/2019: Kräftiges Wachstum der Schlüsselzuweisungen zeichnet sich ab

Kommunaler Finanzausgleich im Doppelhaushalt 2018/2019: Kräftiges Wachstum der Schlüsselzuweisungen zeichnet sich ab

Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat den Kommunalen Spitzenverbänden erste Zahlen zu den voraussichtlichen Veranschlagungen im Landeshaushaltsplan für die Jahre 2018 und 2019 im Bereich des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) übermittelt. Diese Zahlen sind noch vorläufig und können sich im weiteren Verfahren der Haushaltsgesetzgebung ggfls. noch deutlich ändern.

Grundlage für die Daten sind die im Finanzausgleichsgesetz (FAG) vorgeschriebenen Berechnungen für

  • die finanzielle Mindestausstattung für die Erfüllung von Pflichtaufgaben und eines Mindestmaßes an freiwilligen Aufgaben nach § 7 Abs. 3 und 4 FAG,
  • den Finanzkraftzuschlag nach § 8 FAG und den
  • Stabilitätsansatz nach § 9 FAG.

Unter Gegenüberstellung der voraussichtlichen eigenen Einnahmen der Kommunen ergibt sich insoweit folgende Entwicklung der Finanzzuweisungen (in Mio. €, gerundet):

 

Allgemeine Finanzzuweisungen

(inkl. Zuweisung an den Landeswohlfahrtsverband, LWV)

Besondere

Finanzzuweisungen

Zuweisungen für

Investitionen

 

insgesamt

davon an Gemeinden

davon an kreisfreie Städte

davon an Landkreise

2016

3.161,57

1.473,02

662,05

996,49

601,52

402,85

2017

3.351,08

1.501,34

612,90

1.101,84

638,41

382,40

2018

3.530,32

1.611,43

594,63

1.184,26

732,59

464,55

2019

3.686,89

1.705,25

609,74

1.226,90

709,10

431,90

Für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen hat die Geschäftsstelle ihre Trendberechnung für den für die Schlüsselzuweisung A maßgeblichen Quotienten (Schwellwert) nach § 17 Abs. 2 FAG und den Grundbetrag nach § 18 Abs. 3 FAG für 2018 aktualisiert (über eine erste Trendberechnung für 2018 hatten wir bereits im Eildienst Nr. 4 – ED 42 vom 16.03.2017 berichtet).

Danach ergeben sich unter Einbeziehung der gemeindlichen Steuereinnahmen und Hebesätze bis zum Ende des 1. Quartals 2017 Beträge in (gerundet) dieser Größenordnung (in Klammern die Vergleichswerte der ersten Trendberechnung im März 2017):

Quotient für die Schlüsselzuweisung A:               630,00 € (625,00 €)

Grundbetrag:                                                 1.340,00 € (1.310,00 €).

Insbesondere die Angaben zum Grundbetrag sind noch vorläufig. Seine Höhe hängt maßgeblich von der Höhe der Teilschlüsselmasse, aber auch von den Entwicklungen der eigenen gemeindlichen Steuereinnahmen aus Grundsteuern und Gewerbesteuer sowie den Gemeindeanteilen an Einkommen- und Umsatzsteuer bis einschließlich zum 2. Quartal 2017 ab.

Diese Daten können unter Verwendung der der Gemeinde bekannten eigenen Steuereinnahmen und Hebesätze in eine Arbeitshilfe (Rechenschema für Schlüsselzuweisungen und Umlagen im KFA) eingetragen werden, die in der Rubrik Fachinformationen/ Finanzen und Gemeindewirtschaftsrecht / Arbeitshilfen Kommunalfinanzen heruntergeladen werden kann. So lassen sich die voraussichtlichen Erträge aus Schlüsselzuweisungen und die Belastungen aus Umlagen für das Jahr 2018 berechnen.

Für 2019 lassen sich noch keine validen Annahmen treffen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.              

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