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Kommunaler Finanzausgleich – Aktueller Stand der Haushaltsplanung 2022 des Landes Hessen

Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat den kommunalen Spitzenverbänden den aktuellen Planungsstand der Haushaltsplanung 2022 betreffend die Ansätze für den Kommunalen Finanzausgleich mitgeteilt.

Die geplanten Haushaltsansätze können insbesondere mit Blick auf die Finanzierung der Angebote des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) u. U. noch größere Änderungen erfahren. Laut HMdF ist beabsichtigt, dass die Hessische Landesregierung über den Haushaltsplanentwurf 2022 am 5. Juli 2021 entscheidet.

Größere Veränderungen gegenüber den bekannten Planungen enthalten die Haushaltsansätze nicht. Insbesondere die Schlüsselzuweisungen für die kommenden Jahre sind durch gesetzliche Änderungen im Hessischen Finanzausgleichsgesetz (HFAG) zugunsten der Kommunen festgeschrieben. Grundlage ist hier die Übereinkunft zur Verwendung der Kommunalmittel nach dem Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz (wir berichteten im Eildienst Nr. 13 – ED 265 – vom 17.11.2020). Diese Vereinbarung wurde in eine Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes (HFAG) übernommen (wir berichteten im Eildienst Nr. 3 – ED 48 – vom 24.02.2021).

Die KFA-Tabelle kann im Mitgliederbereich unserer Internetseite hsgb.de in der Rubrik „Steuer- und Finanzdaten“ abgerufen werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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