Wie entwickeln sich die Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen im kommenden Jahr? Dazu erstellt die Geschäftsstelle des HSGB seit einigen Jahren frühzeitige Trendberechnungen. Einen ersten Ausblick haben wir jetzt gewagt, mit ungewöhnlichem Ergebnis: Der für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen an die Gemeinde bedeutende Grundbetrag geht nach der ersten Trendberechnung leicht zurück.
Wesentliche Ergebnisse der Trendberechnung Juli 2023 für das Jahr 2024
Wie viele Schlüsselzuweisungen eine Gemeinde erhält oder ob sie Solidaritätsumlage zahlen muss, bestimmt sich bekanntlich aus der Gegenüberstellung der Steuerkraftmesszahl und der Ausgleichsmesszahl.
- Die Steuerkraftmesszahl ermittelt sich aus den Ist-Einnahmen der Gemeinde aus den Gewerbe- und Grundsteuern A und B, den Gemeindeanteilen an Einkommen- und Umsatzsteuer sowie den Zuweisungen Familienleistungsausgleich abzüglich Gewerbesteuer- und Heimatumlage, betrachtet für 2024 im Zeitraum 1.7.2022 bis 30.6.2023. Für das 2. Quartal 2023 liegen mit dem Gewerbesteueraufkommen im 2. Quartal 2023 wichtige Ist-Ergebnisse noch nicht vor. Soweit Ist-Ergebnisse noch nicht vorliegen, sind in der Trendberechnung die Vorjahresergebnisse, erhöht oder vermindert um die Orientierungsdaten des Landes angesetzt.
- Die Ausgleichsmesszahl errechnet sich im Kern aus den Einwohnerzahlen des Statistischen Landesamts zum 31.12. des zweiten Vorjahres, d.h. für 2024 auf den 31.12.2022 und eben den Grundbetrag.
Nach aktuellem Stand der ersten Trendberechnung ergibt sich (jeweils abgerundet):
- Für den Grundbetrag 2024 bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden: 1.672,- Euro
- Schwellenwert für die Schlüsselzuweisung A: 799,- Euro
Diese Rechengrößen kann die Gemeinde verwenden, um mit Hilfe unseres Rechenschemas HSGB-Finanzplanung (abrufbar für die Verwaltungen der Mitglieder unter: https://www.hsgb.de/kommunalfinanzen-arbeitshilfen/kommunale-finanzplanung-bis-2026-1666006904/2022/11/10#blog5982; Blatt SZW + Umlagen Folgejahr) die Höhe der Schlüsselzuweisungen bzw. Umlagepflichten frühzeitig abschätzen zu können.
Einordnung der Ergebnisse
Nach jetzigem Berechnungsstand sind beide Rechengrößen leicht rückläufig. Das erklärt sich aus den Veränderungen aller für die Berechnung des Grundbetrags maßgeblichen Daten.
- Der Ansatz für Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden liegt im Haushaltsjahr 2024 mit noch 2.070 Mio. Euro etwas unter dem Niveau 2023 (2.096 Mio.).
- Die verhaltene Entwicklung der Steuereinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer einerseits und das Ausbleiben oder wenigstens die Reduzierung einzelner besonders starke Ergebnisse bei der Gewerbesteuer führen dazu, dass auch die Summe der Steuerkraftmesszahlen der kreisangehörigen Gemeinden voraussichtlich leicht sinkt (eine Änderung ist möglich bei positiveren Ergebnissen bei der Gewerbesteuer im 2. Quartal 2023).
- Zudem sind die Bevölkerungszahlen vielerorts merklich gestiegen mit dem Ergebnis, dass sich die leicht rückläufigen Mittel auf mehr Köpfe verteilen.
Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte
Die eigenen Steuereinnahmen der meisten Städte und Gemeinden wachsen derzeit nicht so schnell wie die Aufwendungen und Auszahlungen. Dem stehen Entwicklungen wie die Belastungen durch den Tarifabschluss sowie der allgemein weiterhin abgeschwächte, gleichwohl immer noch hohe Preisauftrieb gegenüber. Vielerorts werden daher die Erträge und Einzahlungen nicht mit der Entwicklung der Aufwendungen und Auszahlungen Schritt halten.
In den meisten Landkreisen würden nach dieser Trendberechnung die Kreisumlagegrundlagen noch leicht steigen. In einigen Landkreisen mit Gemeinden, die im für das Ausgleichsjahr 2023 relevanten Zeitraum besonders hohe Gewerbesteuer-Einzahlungen verzeichneten, käme es aber zu deutlichen Einbrüchen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
1.2. Dr.R./Rau/Ju
